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   LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16   

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https://dejure.org/2017,20932
LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16 (https://dejure.org/2017,20932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2017 - 324 O 352/16 (https://dejure.org/2017,20932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 324 O 352/16 (https://dejure.org/2017,20932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 5 GG
    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: TV-Berichterstattung über die Missstände in Krankenhäusern unter Verwendung heimlicher Filmaufnahmen

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wallraff-Reportage darf nicht über Helios-Klinikum berichten

  • rabüro.de

    TV-Berichterstattung über Missstände in Krankenhäusern unter Verwendung heimlicher Filmaufnahmen rechtswidrig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Team-Wallraff-Sendung über Klinik des Helios-Konzerns darf von RTL und der Produktionsfirma nicht weiter verbreitet oder wiederholt werden

  • berliner-zeitung.de (Pressemeldung, 23.06.2017)

    Sendung "Team Wallraff": Klage des Helios-Konzerns gegen RTL stattgegeben

  • shz.de (Pressebericht, 23.06.2017)

    Versteckte Video-Aufnahmen: RTL unterliegt im Streit um Wallraff-Reportage Helios

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Erst recht gilt dies, wenn der Zutritt zu der geschützten räumlichen Sphäre erschlichen wird, insbesondere, wenn ein Journalist als vermeintlich loyaler Mitarbeiter des Unternehmens tätig wird und ihm in dieser Eigenschaft der Zutritt gestattet wird, er aber in Wahrheit Informationen erlangen will, um diese dann zu publizieren (OLG Hamm, OLGR 2004, 345, Tz. 25).

    Es kann auch hinsichtlich sonstiger Fehlentwicklungen und Missstände von erheblichem Gewicht gegeben sein, die nicht ausdrücklich verboten sind, sondern die Formen des Rechts für sich in Anspruch nehmen können (OLG Hamm, Urt. v. 21.07.2004, Az.: 3 U 77/04, juris Tz. 48, f. Czernik, GRUR 2012, 457, 460).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Für die Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interessen gelten nach der sog. "Wallraff-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE, Beschl. v. 15.01.1984, 1 BvR 272/81 = BVerfGE 66, 116-151 - Günter Wallraff, juris Rn. 57 ff.) folgende Grundsätze:.

    Dies lässt sich insbesondere nicht der "Wallraff-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 66, 116-151) entnehmen.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Der bloße Wunsch nach Illustration von verbesserungswürdigen Zuständen, die die Beklagten kritisieren mögen, und die Rolle der Beklagten als "Wachhund der Öffentlichkeit" (vgl. BVerlG, NJW 2006, 2835, 2836) begründen kein überragendes Berichterstattungsinteresse, das die Verbreitung des rechtswidrig erlangten Materials rechtfertigen würde.
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Dass die generelle Gestattung des Zutritts zu einem räumlich geschützten Bereich durch bestimmte Nutzungszwecke beschränkt sein kann, ohne dass dies ausdrücklich ausgesprochen sein müsste, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 1054, Tz. 8 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Soweit die Aufnahmen aus den Krankenzimmern der Patienten stammen, ist weiter zu berücksichtigen, dass es sich hierbei für die jeweiligen Patienten im Grundsatz um einen nach Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Bereich handelt (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3295, Tz. 2 f.).
  • KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99

    Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt die Klägerin auch davor, dass in der räumlichen Sphäre, die ihrem Hausrecht unterliegt und nicht allgemein zugänglich ist, gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt und diese anschließend verbreitet werden (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2015, 450, Tz. 104; KG NJW 2000, 2210, Tz. 4).
  • LG Stuttgart, 09.10.2014 - 11 O 15/14

    Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass in der Regel - von der es auch Ausnahmen gibt - von einem solchen eindeutigen Überwiegen nicht ausgegangen werden könne, wenn durch die widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind, da dies darauf hindeute, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt (BVerfG, a.a.O., juris Tz. 57; LG Stuttgart, Urt. v. 9.10.2014, Az.: 11 O 15/14, BeckRS 2014, 23571).
  • LG Hamburg, 12.04.2016 - 324 O 96/16
    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Daraufhin erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung der Kammer vom 12.04.2016 (Az.: 324 O 96/16, Anlage K11), mit welcher den Beklagten entsprechend des vorliegenden Tenors zu Ziff. I unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel die Veröffentlichung und Verbreitung des inkriminierten Filmmaterials untersagt wurde.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16
    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt die Klägerin auch davor, dass in der räumlichen Sphäre, die ihrem Hausrecht unterliegt und nicht allgemein zugänglich ist, gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt und diese anschließend verbreitet werden (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2015, 450, Tz. 104; KG NJW 2000, 2210, Tz. 4).
  • OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17

    Wallraff

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2017, Az. 324 O 352/16, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2017, 324 O 352/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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