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   LG Hamburg, 23.12.2008 - 312 O 362/08   

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https://dejure.org/2008,14243
LG Hamburg, 23.12.2008 - 312 O 362/08 (https://dejure.org/2008,14243)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2008 - 312 O 362/08 (https://dejure.org/2008,14243)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 312 O 362/08 (https://dejure.org/2008,14243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 27, 28 Abs. 1 Nr. 2, 35 Abs. Nr. 3 BDSG, § 7 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 4 UWG
    Einwilligung in Telefonwerbung darf gespeichert werden

  • nomos.de PDF, S. 43 (Auszüge)

    Unerlaubter Telefonanruf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufbewahrungsdauer einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2008 - 312 O 362/08
    Denn der Unterlassungsanspruch umfasst nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Handlungen (vgl. BGH, WRP 2004, 731, 735 Email-Werbung).

    Die Beweislast für das Vorliegen der Einwilligung trägt der Werbende, also die Beklagte (vgl. BGH, GRUR 2004, 517, 519).

  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Werbung durch E-Mail; Verjährung des

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2008 - 312 O 362/08
    Gläubiger des streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs ist auch ein klagebefugter Verein oder Verband, weil dieser nicht als Vertreter agiert, sondern einen eigenen Anspruch geltend macht (OLG Bamberg Urteil vom 06.09.2006, Az. 3 U 363/05).
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