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   LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09   

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https://dejure.org/2009,33822
LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09 (https://dejure.org/2009,33822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2009 - 325 O 160/09 (https://dejure.org/2009,33822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 325 O 160/09 (https://dejure.org/2009,33822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablösung d. Vormerkung z. Sicherung Anspruch auf Bauhandwerker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablösung der Bauhandwerkersicherungshypothek durch Bankbürgschaft: 150% des Nennbetrags! (IBR 2010, 454)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegen die besonderen Voraussetzungen eines Austauschrechts gemäß § 939 ZPO dem Grunde nach vor? (IBR 2010, 1057)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.10.1992 - 26 U 132/92

    Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09
    Ob ein Anspruch auf Ablösung der Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB überhaupt in Betracht kommt, ist nicht unumstritten und wird bisher von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. mit weiteren Nachweisen OLG Hamm, Urteil vom 27. Oktober 1992, 26 U 132/92, juris Rn. 11, = BauR 1993, 115).

    Das OLG Hamm bemisst das Ausreichen der angebotenen Austauschsicherheit nach der Werklohnforderung zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten (vgl. zur Höhe der Austauschsicherheit: OLG Hamm, Urteil vom 27. Oktober 1992, 26 U 132/92, juris Rn. 11, BauR 1993, 115).

  • KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07

    Bauhandwerkersicherungshypothek; einstweilige Verfügung: Aufhebung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2009 - 325 O 160/09
    Ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek durch eine einstweilige Verfügung angeordnet worden, liegen besondere Umstände schon dann vor, wenn ein Anspruch auf Austausch der Vormerkung gegen eine gleichwertige Sicherheit gegeben ist und daher der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin realisiert werden kann (KG Berlin, Urteil vom 29. Juli 2008, 7 U 230/07, juris Rn. 20, = MDR 2009, 139).
  • LG Essen, 04.03.2016 - 17 O 51/16

    Ablösung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer

    Das Begehren aus § 939 ZPO kann auch in einem gesonderten Verfahren gemäß §§ 936, 927, 939 ZPO verfolgt werden (so auch LG Hamburg, IBR 2010, S. 454).
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