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   LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17   

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https://dejure.org/2018,26155
LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17 (https://dejure.org/2018,26155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.05.2018 - 327 O 364/17 (https://dejure.org/2018,26155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 327 O 364/17 (https://dejure.org/2018,26155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch und Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wenn Mitbewerber Amazon unberechtigt aus einem löschungsreifen Gebrauchmuster und nur im Ausland geltenden Designrechten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17
    Da mit der Abmahnung ein einheitlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht worden sei, der den Vertrieb einer Matratze zum Gegenstand gehabt habe, hinsichtlich derer nunmehr rechtskräftig entschieden worden sei, dass diese von der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr vertrieben werden dürfe, sei der von der Klägerin gegen die von ihr, der Beklagten, gegenüber A. ausgesprochene Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch auch unter Berücksichtigung von BGH GRUR 2016, 1300 ff. - Kinderstube unbegründet.

    Die Bejahung eines Unterlassungsanspruchs gegen die von der Beklagten gegenüber A. ausgesprochene Abmahnung in ihrer konkreten Form steht schließlich nicht im Widerspruch zu BGH GRUR 2016, 1300 ff. - Kinderstube , sondern vielmehr im Einklang mit dieser.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein offener Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2006, 432 f., Rn. 23 - Verschulden bei unbegründeter Schutzrechtsverwarnung m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17
    Dabei legt der Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen ( BGH [GSZ] GRUR 2005, 882 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ) die Annahme nahe, dass dies auch bei einem unbegründeten Vorgehen aus einem Schutzrecht gilt, so dass die Rechtswidrigkeit auch eines unbegründeten Vorgehens aus einem Schutzrecht nicht ohne weiteres, sondern erst auf Grund einer Interessen- und Güterabwägung beurteilt werden kann ( BGH a. a. O., Rn. 24).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Auszug aus LG Hamburg, 24.05.2018 - 327 O 364/17
    Eine Vorbenutzung schließt bereits dann die Neuheit der beanspruchten Lehre aus, wenn sie lediglich eine tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme der beanspruchten Lehre durch die Öffentlichkeit bietet ( BGH GRUR 1997, 892, 894 - Leiterplattennutzen ).
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