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   LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17   

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LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17 (https://dejure.org/2018,30339)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2018 - 307 O 163/17 (https://dejure.org/2018,30339)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2018 - 307 O 163/17 (https://dejure.org/2018,30339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haspa zur Rückabwicklung vom Darlehensvertrag verurteilt

Sonstiges

  • hahn-rechtsanwaelte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Haspa zur Rückabwicklung von Darlehensvertrag verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 24.01.2018 - 13 U 242/16

    Rückabwicklung von Altverträgen über Immobiliarkredite nach Widerruf: Verwendung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Das reicht zur Begründung des erforderlichen Feststellungsinteresses der Kläger aus (so auch Hanseatisches OLG, Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16, den Prozessbevollmächtigten beider Parteien bekannt).

    Der Vortrag der Beklagten zu ihren Jahresergebnissen im Zeitraum 2007 - 2015 und den von ihr pro EUR 100, 00 erzielten Renditen ist nicht ausreichend (so auch Hanseatische OLG, Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16, den Parteivertretern bekannt, die auch in jenem Verfahren die Prozessbevollmächtigten der Parteien waren).

    Dieser Wertersatz ist mit dem Vertragszins von 4, 53 % p.a. anzusetzen (Hanseatisches OLG, Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16, Seite 10).

    Eine Rückforderung scheidet damit aus (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 24.01.2018 - 13 U 242/16, Seite 14).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    a) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 495 Abs. 1 BGB a.F. kann zwar verwirkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 = NJW 2016, 3512, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Knüpft die in beide Richtungen widerlegliche Vermutung normativ spiegelbildlich an die Regelungen an, die die von den Banken beanspruchbaren Verzugszinsen normieren (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 = NJW 2016, 3512, Rn. 58, zitiert nach juris), muss Grundlage einer abweichenden konkreten Berechnung so wie nach § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der seit dem 11.06.2010 geltenden Fassung die Verwendung des konkret vorenthaltenen Geldbetrages sein (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Knüpft die in beide Richtungen widerlegliche Vermutung normativ spiegelbildlich an die Regelungen an, die die von den Banken beanspruchbaren Verzugszinsen normieren (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 = NJW 2016, 3512, Rn. 58, zitiert nach juris), muss Grundlage einer abweichenden konkreten Berechnung so wie nach § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der seit dem 11.06.2010 geltenden Fassung die Verwendung des konkret vorenthaltenen Geldbetrages sein (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Will die Bank die Vermutung widerlegen, kann sie zum einen konkret dartun und nachweisen, sie habe, was dann allerdings unter den Voraussetzungen des § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit § 347 BGB einen Anspruch des Verbrauchers wegen eines Verstoßes gegen ihre Nutzungsobliegenheit begründen kann, keine Nutzungen erzielt, weil sie mit den Leistungen nicht gewirtschaftet habe (BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 573/15, NJW 2017, 2104, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Zu diesen Pflichtangaben gehörte nach § 492 Abs. 2 BGB a.F. i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB a.F. und Art. 247 § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 EGBGB a.F. (d.h. in der zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 geltenden Fassung) die Erteilung einer wirksamen Widerrufsinformation (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 = NJW 2017, 1306, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Vielmehr haben die Parteien das Anlaufen der Widerrufsfrist gültig von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 = NJW 2017, 1306, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    a) Die Beklagte schuldet den Klägern die Rückgewähr der von ihnen aus ihrem Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsraten (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Befindet sich der anspruchsbegründende Sachverhalt (z.B. der Schaden) zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, MDR 2016, 786); der Geschädigte kann aber auch bezüglich des bereits bezifferbaren Teils des Schadens Leistungsklage und im Übrigen Feststellungsklage erheben (Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 256 Rdnr. 7a).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Ist dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    In seinem Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16 (Rn. 27, zitiert nach juris) hat Der Bundesgerichtshof auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2017 - 17 U 204/15 (Rn. 40, zitiert nach juris) verwiesen, wonach der Darlehensnehmer von den Angaben in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen können muss (OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    Der Antrag ist insoweit dahingehend zu verstehen, dass die Kläger einen über die genannte (aus der Saldierung errechneten) Summe hinausgehenden Anspruch der Beklagten aus den nach Widerruf entstandenen Rückgewährschuldverhältnissen gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB leugnen (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2018 - 307 O 163/17
    In seinem Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16 (Rn. 27, zitiert nach juris) hat Der Bundesgerichtshof auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2017 - 17 U 204/15 (Rn. 40, zitiert nach juris) verwiesen, wonach der Darlehensnehmer von den Angaben in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen können muss (OLG Karlsruhe, a.a.O.).
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