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LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 WoFlV
Öffentlich geförderter Wohnraum: Rückzahlungsanspruch eines Mieters aufgrund abweichender Mietfläche und der Vermietung eines überdachten Stellplatzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Förderzuschlag deckt zu hohe Miete auf!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 20.09.2017 - 531 C 355/16
- LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15
Wohnraumförderung in Hamburg: Vereinbarung einer Staffelmiete nach Ablauf der …
Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17
Auf Grund der in diesem Verfahren ergänzend eingeführten Unterlagen stellt sich der Sachverhalt für die Kammer anders dar als noch in dem Vorverfahren 307 S 75/15.Die Kammer hält an ihrer bereits in dem Urteil vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15 - im Einzelnen dargelegten Rechtsauffassung fest, wonach die Vermietung jener Stellplätze, die überdacht sind, gegen das Kopplungsverbot aus § 10 Abs. 6 HmbWoBindG verstößt, sodass die entsprechende Vereinbarung unwirksam ist.
- AG Hamburg, 18.12.2019 - 49 C 213/18
Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Angaben zur energetischen Beschaffenheit der …
Daher ist nach § 4 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung eine Balkonfläche im Regelfall nur mit einem Viertel ihrer Fläche in Ansatz zu bringen (vergleiche LG Hamburg, BeckRS 2019, 1405; LG Berlin, BeckRS 2018, 2133). - AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18
Mieterhöhungsverlangen: Regelanrechnung eines Balkons mit einem Viertel seiner …
Aus § 4 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung ergibt sich, dass Balkonflächen im Regelfall nur mit einem Viertel ihrer Fläche in Ansatz zu bringen sind (vgl. so ausdrücklich LG Hamburg, Urteil v. 25.01.2019 zum Az.: 307 S 75/17, Rn. 30 bei juris; LG Berlin GE 2018, 256).