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   LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17   

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https://dejure.org/2019,2541
LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17 (https://dejure.org/2019,2541)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2019 - 307 S 75/17 (https://dejure.org/2019,2541)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 307 S 75/17 (https://dejure.org/2019,2541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 WoFlV
    Öffentlich geförderter Wohnraum: Rückzahlungsanspruch eines Mieters aufgrund abweichender Mietfläche und der Vermietung eines überdachten Stellplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Förderzuschlag deckt zu hohe Miete auf!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15

    Wohnraumförderung in Hamburg: Vereinbarung einer Staffelmiete nach Ablauf der

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17
    Auf Grund der in diesem Verfahren ergänzend eingeführten Unterlagen stellt sich der Sachverhalt für die Kammer anders dar als noch in dem Vorverfahren 307 S 75/15.

    Die Kammer hält an ihrer bereits in dem Urteil vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15 - im Einzelnen dargelegten Rechtsauffassung fest, wonach die Vermietung jener Stellplätze, die überdacht sind, gegen das Kopplungsverbot aus § 10 Abs. 6 HmbWoBindG verstößt, sodass die entsprechende Vereinbarung unwirksam ist.

  • AG Hamburg, 18.12.2019 - 49 C 213/18

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Angaben zur energetischen Beschaffenheit der

    Daher ist nach § 4 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung eine Balkonfläche im Regelfall nur mit einem Viertel ihrer Fläche in Ansatz zu bringen (vergleiche LG Hamburg, BeckRS 2019, 1405; LG Berlin, BeckRS 2018, 2133).
  • AG Hamburg, 14.08.2019 - 49 C 263/18

    Mieterhöhungsverlangen: Regelanrechnung eines Balkons mit einem Viertel seiner

    Aus § 4 Nr. 4 der Wohnflächenverordnung ergibt sich, dass Balkonflächen im Regelfall nur mit einem Viertel ihrer Fläche in Ansatz zu bringen sind (vgl. so ausdrücklich LG Hamburg, Urteil v. 25.01.2019 zum Az.: 307 S 75/17, Rn. 30 bei juris; LG Berlin GE 2018, 256).
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