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   LG Hamburg, 25.08.2014 - 326 T 81/14   

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https://dejure.org/2014,27050
LG Hamburg, 25.08.2014 - 326 T 81/14 (https://dejure.org/2014,27050)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2014 - 326 T 81/14 (https://dejure.org/2014,27050)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2014 - 326 T 81/14 (https://dejure.org/2014,27050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 57 InsO, § 76 InsO, § 77 InsO, § 78 InsO, § 18 Abs 3 RPflG
    Insolvenzverfahren: Ausschluss des gleichzeitig als Schuldnervertreter auftretenden Gläubigers von der Stimmrechtsabgabe in der Gläubigerversammlung; Anordnung der Wiederholung der Abstimmung durch den Insolvenzrichter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufhebung eines Gläubigerbeschlusses wegen fehlerhafter Stimmrechtsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1889
  • NZI 2015, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 223/07

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Rechtsschutz bei behaupteter Verletzung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2014 - 326 T 81/14
    So vertritt auch der BGH die Auffassung, dass Beschlüsse, die unter Verletzung formellen Rechts zustande gekommen sind, nicht unter § 78 InsO fallen (BGH NZI 2010, 648).

    Der Beschwerdeführer vertritt selbst die Auffassung, dass das Verfahren nach § 78 InsO nach der BGH-Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist (BGH NZI 2010, 648).

  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2014 - 326 T 81/14
    Nimmt er dennoch an der Abstimmung teil, ist seine Stimmabgabe nichtig und damit grundsätzlich auch der auf dieser Stimmabgabe beruhende Beschluss (vgl. AG Duisburg, 08.10.07, 62 IN 32/07 mwN).
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