Rechtsprechung
LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Adblock Plus
§ 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 4 UWG, § 4a Abs 1 UWG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch des Betreibers der Nachrichtenseite eines Wochenmagazins gegen den Anbieter eines sog. Werbeblockers mit entgeltlicher Freischaltoption - webshoprecht.de
Kein Wettbewerbsverstoß des Anbieters eines sog. Werbeblockers - Adblock Plus
- online-und-recht.de
Spiegel Online hat keinen Unterlassungsanspruch gegen AdBlock Plus
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbeblocker mit Whitelist-Funktion zulässig
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2016)
Adblock Plus gewinnt gegen Spiegel Online
- lto.de (Kurzinformation)
Werbeblocker: Spiegel Online unterliegt Werbefilter-Betreiber
- meedia.de (Pressebericht, 25.11.2016)
AdBlock-Klage: Spiegel Online abgeblitzt
- golem.de (Pressebericht, 26.11.2016)
Adblocker: Auch Spiegel Online verliert gegen Adblock Plus
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spiegel Online scheitert gegen Werbeblocker Adblock Plus
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
- OLG Hamburg - 5 U 237/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2017, 351
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15
Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Die Medienfreiheit vermittelt demnach nicht die Befugnis, dem Internetnutzer unerwünschte Werbung oder sonstige Inhalte aufzudrängen ( OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1086 Rn. 46 -A. P.).Jedenfalls hat die Beklagte ihre Position nicht in einer Weise ausgenutzt, die die Fähigkeit der Klägerin zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt (A.A OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1088 Rn. 61 -A. P.).
Im Ergebnis muss das Verhalten damit geeignet sein, eine bestimmte Angebotsform vom Markt zu verdrängen ( OLG Köln GRUR 2016, 1082, 1087 Rn. 48 - Werbeblocker).
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Damit diese Beeinträchtigung als unlauter eingestuft wird, müssen allerdings weitere Umstände hinzukommen ( BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).Das Vorliegen einer solchen übermäßigen Beeinträchtigung wird durch eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls bestimmt, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind ( BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker;… GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung).
Diese Konstellation entspricht im Ergebnis den Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Fall zur Fernseh-Fee (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07
Rufumleitung
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Das Vorliegen einer solchen übermäßigen Beeinträchtigung wird durch eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls bestimmt, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind ( BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung).Das Verhalten ist ebenso wenig vergleichbar mit Fällen der virtuellen Veränderung einer Ware oder Dienstleistung (Vgl. BGH GRUR 2010, 346 Rn. 13 - Rufumleitung).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Damit diese Beeinträchtigung als unlauter eingestuft wird, müssen allerdings weitere Umstände hinzukommen ( BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).Das Vorliegen einer solchen übermäßigen Beeinträchtigung wird durch eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls bestimmt, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind ( BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker;… GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung).
- BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10
Automobil-Onlinebörse
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Da die Klägerin die Wahrnehmung ihrer Inhalte nicht durch technische Schutzmaßnahmen absichert, sondern ohne Einschränkung frei zugänglich ins Internet stellt, muss die Klägerin auch solche Nutzungshandlungen dulden, welche die von ihr beabsichtigte Finanzierung durch Werbung unterlaufen ( BGH GRUR 2011, 1018, 2024 Rn. 69 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2003, 958, 961 - Paperboy). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Da die Klägerin die Wahrnehmung ihrer Inhalte nicht durch technische Schutzmaßnahmen absichert, sondern ohne Einschränkung frei zugänglich ins Internet stellt, muss die Klägerin auch solche Nutzungshandlungen dulden, welche die von ihr beabsichtigte Finanzierung durch Werbung unterlaufen (… BGH GRUR 2011, 1018, 2024 Rn. 69 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2003, 958, 961 - Paperboy). - LG Berlin, 08.12.2015 - 16 O 449/15
Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Einwirkung auf die Gestaltung einer …
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Es handelt sich demnach nicht um eine produktbezogene Behinderung (A.A. LG Berlin , Urteil vom 08.12.2015 - 16 O 449/15; LG Hamburg , Urteil vom 03.05.2016 - 308 O 46/16). - LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots …
Auszug aus LG Hamburg, 25.11.2016 - 315 O 293/15
Es handelt sich demnach nicht um eine produktbezogene Behinderung (A.A. LG Berlin , Urteil vom 08.12.2015 - 16 O 449/15; LG Hamburg , Urteil vom 03.05.2016 - 308 O 46/16).