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   LG Hamburg, 26.01.2018 - 301 T 28/18   

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https://dejure.org/2018,3456
LG Hamburg, 26.01.2018 - 301 T 28/18 (https://dejure.org/2018,3456)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2018 - 301 T 28/18 (https://dejure.org/2018,3456)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 301 T 28/18 (https://dejure.org/2018,3456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechnungslegung des Betreuers - Online-Kontoauszügen sind i.d.R. ausreichend!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Neuruppin, 20.09.2016 - 5 T 80/16

    Rechnungslegung des Betreuers: Pflicht zur Vorlage von Originalbelegen zu

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2018 - 301 T 28/18
    Das Ermessen ist hinsichtlich einer Anforderung von Originalkontoauszügen eröffnet, sobald konkrete zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt, manipuliert oder gefälscht worden sind ( LG Neuruppin, Beschluss vom 6. Oktober 2016, 5 T 80/16; Schulte-Bunert in: Erman, BGB 15. Aufl. 2017, § 1841 BGB, jeweils zitiert nach juris ).
  • LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20

    Anforderungen an die Rechnungslegung eines Betreuers

    Auch bei der Rechnungslegung ist insoweit zunächst zu berücksichtigen, dass die digitale Verwaltung von Bankgeschäften mittels Online-Banking sowohl im Geschäfts- als auch im privaten Bereich ganz üblich und anerkannt ist (LG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2018, 301 T 28/18); sie stellt inzwischen den Regelfall dar.
  • LG Meiningen, 23.09.2021 - 4 T 184/21

    Anforderungen an Rechnungslegung eines Betreuers

    Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle der vorzulegenden geordneten Angaben in der Zusammenstellung (BayObLG, FamRZ 1993, 237, 238; LG Hamburg Beschl. v. 26.1.2018 - 301 T 28/18, BeckRS 2018, 2518 Rn. 3, beck-online BeckOGK/Zorn, 1.8.2020, BGB § 1841 Rn. 14; LG Hamburg, Beschluss vom 06. November 2020 - 301 T 351/20 -, Rn. 4, juris).
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