Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.02.2016 - 328 O 147/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 242 BGB, § 355 Abs 1 S 2 BGB, § 357 Abs 1 BGB, § 358 Abs 2 S 2 BGB, § 358 Abs 4 BGB
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Rechtsmissbrauch bei Ausübung des Widerrufsrechts aus wirtschaftlichen Erwägungen; Höhe des Anspruchs auf Nutzungsersatz bei Rückabwicklung infolge Widerrufs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung des Bankhaus Wölbern zur Finanzierung von Fondsbeteiligung fehlerhaft, Verwirkung und Rechtsmissbrauch nicht anzunehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung des Bankhauses Wölbern zur Finanzierung von Fondsbeteiligung fehlerhaft
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 03.11.2017 - 302 O 39/17
Rückabwicklung eines zu einem Fondsbeitritt geschlossenen Darlehensvertrags: …
Dem wird die vorliegend durch die Beklagte zu 1 erteilte Widerrufsbelehrung nicht gerecht (LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2016, 328 O 147/15).Nach § 2 Abs. 1 WpHG a.F. fallen hierunter lediglich Aktien, Zertifikate, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine oder vergleiche Papiere (LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2016, 328 O 147/15).
Eine solche Ausuferung ist augenscheinlich ebenfalls durch den Gesetzgeber nicht gewollt gewesen und würde das Institut des Widerrufs, insbesondere auch im Vergleich zum Rücktritt, ab absurdum führen (LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2016, 328 O 147/15).