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   LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08   

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LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08 (https://dejure.org/2009,10756)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2009 - 324 O 586/08 (https://dejure.org/2009,10756)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 324 O 586/08 (https://dejure.org/2009,10756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; Artt. 2, 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines verurteilten Mörders auf Unterlassung einer wahrheitsgemäßen und öffentlichen Berichterstattung bei voller Namensnennung; Berücksichtigung des allgemeinen Resozialisierungsinteresses i.R.d. Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bei einer ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflicht von Presseberichten aus Online-Archiv

  • sewoma.de

    Berichtserstattung über den verurteilten Mörder des Schauspieler W.S.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Alter Zeitungsartikel mit Namensnennung von Mörder aus Online-Archiv gefährdet Resozialisierung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflicht für Online-Archiv bei altem Zeitungsartikel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird (vgl. HansOLG, Urteil vom 29. Juli 2008, Az. 7 U 30/08, dort S. 4, eine Berichterstattung über denselben Mordfall und den Bruder des Klägers betreffend).

    Auch insoweit wird auf das oben zitierte Urteil der Kammer (Az. 324 O 783/06, dort Ziffer 1.c) sowie auf das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29. Juli 2008 (Az. 7 U 30/08, dort S. 5) Bezug genommen.

  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64

    Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Hierzu gehört auch das Recht, in diesem Bereich "für sich zu sein", "sich selber zu gehören" (so schon Arndt, Bespr. v. BGH, NJW 1966, S. 2353, in NJW 1967, S. 1845 ff., 1846) und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, Urt. v. 5.6. 1973, BVerfGE 35, S. 202 ff., 233 ff. - Lebach I, m.w.N.).

    Denn der technische Fortschritt, der die Speicherung und Zugänglichmachung von Daten in immer weiterem Umfang zulässt, darf nicht dazu führen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eher hinzunehmen sind (BGH, Urt. v. 16.9. 1966, NJW 1966, S. 2353 ff., 2354; BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, NJW 2002, S. 3619 ff., 3621; s. auch BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, S. 1 ff. = NJW 1984, S. 419 ff., 421 f. - Volkszählung).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Diese Ausnahmevorschrift kommt bereits dann nicht zum Tragen, wenn das Archiv auch nur von einer Mehrzahl von Unternehmensangehörigen genutzt werden kann (BGH, Urt. v. 10.12.1998, GRUR 1999, S. 325 ff., 327 m.w.N.).

    Das hat seinen Grund darin, dass eine Multiplikatorfunktion mit der bezweckten Beschränkung auf bloße Bestandssicherung nicht zu vereinbaren ist, weshalb auch eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG nicht angängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1998, GRUR 1999, S. 325 ff., 327 m.w.N. - elektronische Pressearchive).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Schließlich besteht auch die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr, da die Beklagte keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat und auch sonst nichts ersichtlich ist, was der Vermutung der Wiederholungsgefahr bei rechtswidriger Erstbegehung (vgl. dazu: BGH NJW 1994, 1281 (1283)) entgegenstünde.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Denn der technische Fortschritt, der die Speicherung und Zugänglichmachung von Daten in immer weiterem Umfang zulässt, darf nicht dazu führen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eher hinzunehmen sind (BGH, Urt. v. 16.9. 1966, NJW 1966, S. 2353 ff., 2354; BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, NJW 2002, S. 3619 ff., 3621; s. auch BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, S. 1 ff. = NJW 1984, S. 419 ff., 421 f. - Volkszählung).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Die Grenze zwischen dem Zeitraum, in dem eine den Täter nennende Berichterstattung als aktuelle Berichterstattung über ein Ereignis von öffentlichem Interesse grundsätzlich zulässig ist, und dem Zeitraum, zu dem wegen Zurücktretens des berechtigten öffentlichen Interesses eine spätere Darstellung oder Erörterung unzulässig geworden ist, lässt sich nicht allgemein, jedenfalls nicht mit einer nach Monaten und Jahren für alle Fälle fest umrissenen Frist fixieren (so schon BVerfG aaO. - Lebach I; nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls kann bereits nach einem Zeitraum von nur sechs Monaten nach Rechtskraft des Strafurteils die Namensnennung unzulässig geworden sein, s. etwa BGH, Urt. v. 9.6. 1965, NJW 1965, S. 2148 ff. - Spielgefährtin I).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Erst recht findet sie keine Anwendung, wenn außenstehenden Dritten Zugriff auf das Archiv gewährt wird (BGH, Urt. v. 16.1. 1997, GRUR 1997, S. 459 ff., 463 - CB-Infodatenbank I).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere in Darstellungen, die die Resozialisierung, mithin die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft nach Verbüßung der Strafe wesentlich zu erschweren drohen (vgl. BVerfG aaO. - Lebach I; BVerfG, Beschl. v. 25.11.1999, NJW 2000, S. 1859 ff., 1860 f. - Lebach II).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Denn der technische Fortschritt, der die Speicherung und Zugänglichmachung von Daten in immer weiterem Umfang zulässt, darf nicht dazu führen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eher hinzunehmen sind (BGH, Urt. v. 16.9. 1966, NJW 1966, S. 2353 ff., 2354; BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, NJW 2002, S. 3619 ff., 3621; s. auch BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, S. 1 ff. = NJW 1984, S. 419 ff., 421 f. - Volkszählung).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
    Für den ... zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Kläger ergibt sich ein Resozialisierungsinteresse aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG, denn auch der verurteilte Mörder muss nach deutschem Recht grundsätzlich die Chance haben, nach Verbüßung einer gewissen Strafzeit - in der Regel nach Verbüßung des gesetzlich angeordneten Mindestmaßes von 15 Jahren, § 57a Abs. 1 StGB - wieder in die Freiheit zu gelangen; bei diesem Grundsatz handelt es sich mithin um ein Gebot mit Verfassungsrang (BVerfG, Beschl. v. 3.6. 1992, NJW 1992, S. 2947 ff., 2948 - Lebenslange Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Juni 2009, Az. 324 O 586/08, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.6.2009 (Az. 324 O 586/08) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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