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   LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15   

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LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15 (https://dejure.org/2022,24947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2022 - 327 O 334/15 (https://dejure.org/2022,24947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2022 - 327 O 334/15 (https://dejure.org/2022,24947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 830 BGB, § 840 Abs 1 BGB
    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen und Beihilfe zur Untreue

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressemeldung, 26.08.2022)

    Anwälte haften für Untreueschäden bei Immobilienfonds

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 07.12.2017 - IX ZR 45/16

    Haftung eines als Erfüllungsgehilfe für einen Berater tätigen Anwalts

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Schutzbedürftig sind Dritte nur dann, wenn ihnen wegen des Sachverhalts, auf den sie ihre Ansprüche stützen, keine eigenen vertraglichen Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihnen über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrags zustehen würden (stRspr., siehe etwa BGH NJW-RR 2011, 462 Rn 11; BGH NJW 2014, 2577 Rn 11; BGH NJW 2018, 608 Rn 12 in Bezug auf Verträge über anwaltliche Beratungsleistungen).

    Für die Frage, ob der eigene vertragliche Anspruch des Dritten gleichwertig ist, kommt es nicht darauf an, ob dieser finanziell durchsetzbar ist (BGH NJW 2018, 608 Rn 12).

    In einem solchen Fall ist es nach Treu und Glauben nicht angezeigt, den Vertragspartner zusätzlich noch in den Schutzbereich desselben Vertrages im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einzubeziehen (BGH NJW 2018, 608 Rn 12).

  • OLG Frankfurt, 28.09.1989 - 3 U 30/89
    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    In Erweiterung der Entscheidung des OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 318, 319 kann es wertungsmäßig keinen Unterschied machen, ob genau die Abtretung, die dem Parteiwechsel vorausgeht, zur Liquidation der Gesellschaft führt, da es sich bei der abgetretenen Forderung um die letzten Aktiva handelt, oder ob die Gesellschaft mit der Abtretung die Liquidation anstrebt.

    Dass die Klägerseite dies nicht in allen Anträgen nachvollzogen hat, liegt darin begründet, dass sie für den Fall, dass die Kammer nicht von einem wirksamen Parteiwechsel ausgehen würde, die Anträge für die Klägerin zu 5) aufrechterhielt (siehe dazu im Triplik der Klägerseite vom 01.04.2020, S. 164: "Kommt ein solcher [Anmerkung der Kammer: gemeint ist der Parteiwechsel] entgegen der Ausführungen der Kläger mangels Sachdienlichkeit (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 318 f.) nicht in Betracht, wäre die Klägerin zu 5 weiter Partei des Rechtsstreits, ...").

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei ist sich die Kammer dessen bewusst, dass die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung einer Partei im Zivilprozess nicht bindend ist, auch wenn die Akten eines Strafverfahrens und ein rechtskräftiges Strafurteil als Beweisurkunden herangezogen werden können, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann (BGH BeckRS 2012, 4956 Rn 3; BGH NJW 2022, 705 Rn 11).

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Beklagte einzelne, den geltend gemachten Anspruch tragende Behauptungen des Klägers herauszugreift und substantiiert bestreitet (BGH NJW-RR 2018, 1534 Rn 9; BGH NJW 2022, 705 Rn 12).

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    In diesen Fällen setzt ein Hilfeleisten voraus, dass die Tat durch die Anwesenheit des Gehilfen in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewusst war (stRspr., etwa BGH NStZ 1995, 490, 491; BGH NStZ-RR 2011, 111, 112).

    Eine solche Qualität ist etwa dann erreicht, wenn der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, seine Anwesenheit also einbringt, um den Haupttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und bzw. oder ihm ein Gefühl erhöhter Sicherheit zu vermitteln (BGH NStZ 1995, 490, 491).

  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei lässt sich die Frage nach den Folgen für den hiesigen Zivilprozess kurz und knapp beantworten: Die Einstellung bestätigt weder - wovon der Beklagte zu 4) ausgeht - dass an den Ansprüchen der Klägerinnen und Kläger gegen ihn nichts dran ist, da das Strafgericht ihn andernfalls verurteilt hätte, noch, dass wegen der für die Einstellung vorausgesetzten Zustimmung des Beklagten zu 4) die ihm zur Last gelegte Tat in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen ist (BVerfG NJW 1991, 1530, 1531).

    Eine Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO gestattet dem Zivilgericht vielmehr eine eigenständige Würdigung und Bewertung der strafgerichtlichen Verfahrensakten (BVerfG NJW 1991, 1530, 1532) und damit erst Recht die eigenständige Würdigung der im Zivilverfahren vorgelegten Dokumente und erhobenen Beweise.

  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
    a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.

    Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 430/16

    Beihilfe zum Betrug durch Anfertigung von Scheinrechnungen bei tatsächlichem

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 182/15

    "Abbruchjäger" bei eBay: Klage scheitert bereits an Prozessführungsbefugnis

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

    Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

  • BGH, 10.01.2011 - 5 StR 515/10

    Gefährliche Körperverletzung (sukzessive Mittäterschaft; Beihilfe; "bloßes

  • BGH, 24.01.2012 - VI ZR 132/10

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörsrüge i.R. einer

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12

    Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

  • OLG München, 08.04.2015 - 27 U 770/15

    Zulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 158/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses

  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 443/16

    Beziehen eines Anspruchstellers zur Begründung seiner Klage auf ein

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • KG, 15.10.2009 - 8 U 34/09

    Prozessführung einer englischen Limited: Parteifähigkeit nach Löschung und

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

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