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   LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06   

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LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06 (https://dejure.org/2008,26210)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2008 - 308 O 113/06 (https://dejure.org/2008,26210)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2008 - 308 O 113/06 (https://dejure.org/2008,26210)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07

    Thumbnails bei Suchmaschinen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    An diesen Ausführungen ist festzuhalten (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Originalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007).

    "a) Der Kläger hat gegenüber der Beklagten seine Zustimmung zur Nutzung der streitgegenständlichen Werke nicht erteilt Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl. den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff. -Thumbnails).

    cc) Die Wiedergabe der thumbnails unterfällt nicht dem Zitatrecht gemäß § 51 Nr. 2 UrhG Nach dieser Vorschrift ist die Vervielfältigung und Verbreitung zulässig, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden Die Entlehnungsfreiheit des § 51 UrhG dient der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum) Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1,2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl BGH GRUR 2002 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; Schricker in Schricker UrhG, 3 Aufl. § 51 Rn 20, Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; dagegen Schack MMR 2008.414) Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum.

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen, UFITA 2007, 761, 771 f.; Schack, Anmerkung zu OLG Jena, MMR 2008, 414, 415) § 58 Abs. 1 UrhG wurde in Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 lit j) der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft neu gefasst (vgl. Vogel in Schricker, UrhG, § 58 Rz. 4) Ziel der Richtlinie ist die Förderung von Ausstellungen von Kunstwerken sowie von öffentlichen Verkäufen, allerdings "unter Ausschluss jeglicher anderer kommerzieller Nutzung" Diese weitere Voraussetzung ist vorliegend ebenfalls nicht erfüllt, da die Beklagte allein durch die Lizenzierung der Bildersuche eigenständige kommerzielle Interessen bei der Werknutzung verfolgt.

    Das sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff - Thumbnails: zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl Perfect 10 v. Amazon com, Fd 3d , 701 ff (9th Cir. 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen 308 O 113/06 29.

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen. GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002.963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff Rn 15 f; Luft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Auf! 2006, Vor §§ 44a ff; Fromm in Nordemann/Nordemann, Vor § 45 Rn 3) Dies beruht im Kern auf dem Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke zu beteiligen ist und diese Beteiligung am ehesten durch Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten verwirklicht werden kann (BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon) Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl BVerfG GRUR 2001.149, 150 -Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz 8 mwN).

    Dies soll jedoch allenfalls in seltenen Fällen möglich sein (BGH GRUR 1994, 1994.45, 47 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon mwN), insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund technischer Entwicklung bislang privilegierte Nutzungstatbestände durch neue Nutzungsformen substituiert werden (BGH GRUR 2002, 963.966 - elektronischer Pressespiegel) Das BVerfG führt dazu aus:.

    Zwar sind nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen eine Vervielfältigung oder ein öffentliches Zugänglichmachen zu Werbezwecken im Rahmen des von § 17 Abs. 2 UrhG privilegierten Weitervertriebs von urheberrechtlich geschützten Waren zulässig (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfümflakon).

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Der Inhalt der Aussage des Zeugen Kxxxxxx in der mündlichen Verhandlung vom selben Tag im Parallelverfahren 308 O 42/06 wurde im Einvernehmen der Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in dieser Sache gemacht.

    aa) Zur Haftung des Suchmaschinenbertreibers für die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in den Ergebnislisten einer Bildersuche hat die Kammer im gleichzeitig verkündeten Urteil im Parallelrechtsstreit zur Geschäftsnr 308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber folgendes ausgeführt: 308 O 113/06 19.

    308 O 42/06 gegen einen Suchmaschinenbetreiber hat die Kammer folgendes ausgeführt.

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Maßgeblich war dabei die Erwägung, dass es keinen Unterscheid in der rechtlichen Bewertung machen dürfe, ob der jeweilige Endnutzer, der über ein Vervielfältigungsgerät verfügt, die Vervielfältigung selbst vornimmt und daher in den Genuss der Schrankenbestimmung kommt oder ob der Werknutzer, der über kein Vervielfältigungsgerät verfügt, sich für die rein technische Durchführung der Vervielfältigung der Hilfe eines Dritten bedient Gleichzeitig grenzt der BGH die Tätigkeit der Versanddienste unter Verweis auf vorangehende Entscheidungen (BGH GRUR 1997, 459, - CB-infobank I und BGH GRUR 1997, 464 - CB-infobank II) scharf von der Nutzung durch Recherchedienste ab.

    Im Gegensatz zu letzteren liege bei Kopienversanddiensten die Auswahl des zu kopierenden Beitrages und die Erteilung des Kopierauftrages in jedem Fall in der Hand des Bestellers Recherchedienste würden nicht als Hilfspersonen des Auftraggebers tätig werden, sondern seien selbst als Werknutzer zu qualifizieren, "weil sie ihre Bestände an Exemplaren geschützter Werke dazu verwendeten, ihre Auftraggeber mit Vervielfältigungen von Werken zu beliefern, die sie - auf Grundlage einer eigenen Recherche - selbst ausgewählt hätten (BGH GRUR 1999, 706, 709 f.; BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-infobank I).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen. GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002.963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff Rn 15 f; Luft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 2. Auf! 2006, Vor §§ 44a ff; Fromm in Nordemann/Nordemann, Vor § 45 Rn 3) Dies beruht im Kern auf dem Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke zu beteiligen ist und diese Beteiligung am ehesten durch Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten verwirklicht werden kann (BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon) Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl BVerfG GRUR 2001.149, 150 -Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz 8 mwN).

    Außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen ist demnach für eine allgemeine Güter- und Interessenabwägung kein Raum (BGH GRUR 2003, 956 957 - Gies-Adler großzügiger OLG Hamburg, GRUR 2000, 146, 147 - Berufungsschrift, KG NJW 1995, 3392 3394 - Botho Strauss, offen gelassen KG GRUR-RR 2008, 188, 190 - Gunter-Grass-Briete) Innerhalb der Auslegung der Schrankenregelungen sind vorliegend zwar Grundrechtspositionen Dritter zu berücksichtigen; insbesondere die Informationsfreiheit Dritter aus Art. 5 Abs. 1 GG, wonach sich jeder einzelne aus allgemein öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten kann, sowie die Berufsfreiheit der Beklagten aus Art. 12 GG Diese 308 O 113/06 25.

  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 308 O 449/03

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsansprüche einer deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    a) Die Kammer hat zur Nutzung von thumbnails in den Trefferlisten einer Bildersuchmaschine bereits mit Urteil vom 5.9.2004 ausgeführt (vgl. GRUR-RR 2004, 313, 316):.

    Spätestens seit Veröffentlichung des "thumbnaiT-Urteils der Kammer im Jahre 2004 (GRUR-RR 2004, 313, 316) war die hier streitgegenständliche Problematik bekannt.

  • BPatG, 30.04.2003 - 20 W (pat) 63/02

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents unter bestimmten Voraussetzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    f) Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen Paperboy (GRUR 2003, 953 ff).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH in Sachen "Kopienversanddienst" (GRUR 1999, 707 ff.).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Das Setzen eines solchen Deep-Links stellt keine urheberrechtlich relevante Nutzung dar (BGH GRUR 2003, 958, 962 - Paperboy).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
    Maßgeblich war dabei die Erwägung, dass es keinen Unterscheid in der rechtlichen Bewertung machen dürfe, ob der jeweilige Endnutzer, der über ein Vervielfältigungsgerät verfügt, die Vervielfältigung selbst vornimmt und daher in den Genuss der Schrankenbestimmung kommt oder ob der Werknutzer, der über kein Vervielfältigungsgerät verfügt, sich für die rein technische Durchführung der Vervielfältigung der Hilfe eines Dritten bedient Gleichzeitig grenzt der BGH die Tätigkeit der Versanddienste unter Verweis auf vorangehende Entscheidungen (BGH GRUR 1997, 459, - CB-infobank I und BGH GRUR 1997, 464 - CB-infobank II) scharf von der Nutzung durch Recherchedienste ab.
  • OLG Hamburg, 10.07.2002 - 5 U 41/01

    Maschinenmensch

  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94

    Schadensersatzpflicht bei Sturz auf einer Treppe; 200 DM Schmerzensgeld für

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99

    Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

  • OLG München, 20.03.2003 - 29 U 5494/02

    Aufsteller von CD-Kopierautomaten ist nicht Hersteller der

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00

    Sender Felsberg

  • LG Hamburg, 21.10.2009 - 308 O 565/09

    Kein Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Google Bildersuche wegen unklarer

    Die Kammer hat dem Antragsteller in der Sache 308 O 42/06 einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Suchmaschine Google wegen der Nutzung von P...-Motiven in der Bildersuche zugestanden (LG Hamburg. MMR 2009, 55 - Google-Bildersuche) und in Parallelentscheidungen (unter anderen gegen die F... AG - 308 O 113/06) solche Ansprüche auch gegen Betreiber von Interauftritten als gegeben angesehen, die sich der Bildersuche von Google bedienen.
  • LG Hamburg, 16.10.2009 - 308 O 557/09

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Bildersuche

    Die Kammer hat dem Antragsteller in der Sache 308 O 42/06 einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Suchmaschine Google wegen der Nutzung von P...-Motiven in der Bildersuche zugestanden (LG Hamburg, MMR 2009, 55 - Google-Bildersuche) und in Parallelentscheidungen (unter anderen gegen die F... AG - 308 O 113/06) solche Ansprüche auch gegen Betreiber von Internetauftritten als gegeben angesehen, die sich der Bildersuche von Google bedienen.
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