Rechtsprechung
   LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23472
LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06 (https://dejure.org/2008,23472)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2008 - 308 O 404/06 (https://dejure.org/2008,23472)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2008 - 308 O 404/06 (https://dejure.org/2008,23472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen, GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff Rn. 15 f; Luft in Wandtke/Bullmger, UrhG, 2 Auf! 2006, Vor §§ 44a ff.; Fromm in Nordemann/Nordemann, Vor § 45 Rn. 3).

    Dies beruht im Kern auf dem Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke zu beteiligen ist und diese Beteiligung am ehesten durch Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten verwirklicht werden kann (BGH GRUR 2001, 51, 52 - Parfümflakon).

    Dies soll jedoch allenfalls in seltenen Fällen möglich sein (BGH GRUR 1994, 1994, 45, 47 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 52 - Parfümflakon mwN), insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund technischer Entwicklung bislang privilegierte Nutzungstatbestände durch neue Nutzungsformen substituiert werden (BGH GRUR 2002, 963, 966 - elektronischer Pressespiegel).

    Zwar sind nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen eine Vervielfältigung oder ein öffentliches Zugänglichmachen zu Werbezwecken im Rahmen des von § 17 Abs. 2 UrhG privilegierten Weitervertriebs von urheberrechtlich geschützten Waren zulässig (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfümflakon).

  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07

    Thumbnails bei Suchmaschinen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    An diesen Ausführungen hält die Kammer fest (zustimmend Ott, ZUM 2007, 112, 125; Schack, Anmerkungen zu OLG Jena, MMR 2008, 141, der allerdings in der bloßen Verkleinerung des Werkes keine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG erblickt; im Ergebnis mit abweichender Begründung ebenso OLG Jena GRUR-RR 2008, 223, 224, wonach die Anzeige der thumbnails nicht ein öffentliches Zugänglichmachen des Onginalwerkes im Sinne des § 19a UrhG, sondern einen Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht nach § 15 Abs. 2 UrhG darstelle, vgl. zur entsprechenden Wertung im US-amerikanischen Recht Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir. 2007): thumbnails als "direct infringement").

    "a) Der Kläger hat gegenüber der Beklagten seine Zustimmung zur Nutzung der streitgegenständlichen Werke nicht erteilt Da er die Werke weder selbst im Internet öffentlich zugänglich gemacht noch Dritten das Recht zum öffentlichen Zugänglichmachen eingeräumt hat, ist eine (konkludente) Einwilligung in die streitgegenständliche Nutzung schon nicht denkbar (vgl den insoweit abweichen Sachverhalt OLG Jena GRUR-RR 2008, 223 ff -Thumbnails).

    Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter wie die Beklagte (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223, 225; Schrader/Rautenstrauch, Urheberrechtliche Verwertung von Bildern durch Anzeige von Vorschaugrafiken (sog. "thumbnails") bei Internetsuchmaschinen.

    Dies sind gewichtige Gründe, die nicht ohne weiteres hinter das Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu den im Netz befindlichen Bildern gerade über den streitgegenständlichen Dienst der Beklagten zurücktreten (ebenso OLG Jena, GRUR-RR 2008, 223 ff. - Thumbnails; zum entgegengesetzten Ergebnis im US-amerikanischen Recht vgl. Perfect 10 v. Amazon.com, Fd 3d., 701 ff. (9th Cir 2007), zumal bezweifelt werden kann, ob die Bildersuche gleichermaßen unabdingbar für eine strukturierte Internetnutzung ist wie die von der Beklagten angebotene (allgemeine) Websuche.

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    Das Inhalt der Aussage des Zeugen K... in der mündlichen Verhandlung vom selben Tag im Parallelverfahren 308 O 42/06 wurde im Einvernehmen der Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung in dieser Sache gemacht.

    aa) Zur Haftung des Suchmaschinenbertreibers für die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in den Ergebnislisten einer Bildersuche hat die Kammer im gleichzeitig verkündeten Urteil im Parallelrechtsstreit zur Geschäftsnr 308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber folgendes ausgeführt.

    308 O 42/06 gegen den Suchmaschinenbetreiber hat die Kammer dazu folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    cc) Die Wiedergabe der thumbnails unterfällt nicht dem Zitatrecht gemäß § 51 Nr. 2 UrhG Nach dieser Vorschrift ist die Vervielfältigung und Verbreitung zulässig, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden Die Entlehnungsfreiheit des § 51 UrhG dient der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung (BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum) Voraussetzung der Privilegierung nach § 51 Nr. 2 UrhG ist zunächst, dass es sich bei dem zitierenden Werk um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne der §§ 1,2 Abs. 1 und 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 2002, 313 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; Schricker in Schricker UrhG, 3 Aufl. § 51 Rn. 20: Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 51 Rn. 6; anders nunmehr OLG Jena GRUR-RR 2008.223 225; dagegen Schack MMR 2008, 414).

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum: BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat. KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003.33.37 -Maschinenmensch) Keine dieser Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt.

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    Das bedeutet, dass das Verhalten der Beklagten eine nicht hinweg zu denkende Bedingung des Verletzungserfolgs ist und der Eintritt dieses Erfolgs bei objektiver Beurteilung auch nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt (BGH GRUR 1965, 104, 106 - Personalausweise).

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des BGH in Sachen Personalausweise (BGH GRUR 1965, 104 ff.) verweist, handelt es sich bei den dort angestellten Erwägungen der Sache nach um eine Einschränkung der weiten Störerhaftung gemäß § 1004 BGB für mittelbare Rechtsverletzungen.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    aa) Die Vorschriften der §§ 44a ff UrhG sind als Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen (GRUR 1968, 607 - Kandinsky I; GRUR 1983, 562 - Zoll- und Finanzschulen, GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon; BGH GRUR 2002, 963 - Elektronischer Pressespiegel; Melichar in Schricker, Vor §§ 45 ff Rn. 15 f; Luft in Wandtke/Bullmger, UrhG, 2 Auf! 2006, Vor §§ 44a ff.; Fromm in Nordemann/Nordemann, Vor § 45 Rn. 3).

    Dies soll jedoch allenfalls in seltenen Fällen möglich sein (BGH GRUR 1994, 1994, 45, 47 - Verteileranlagen; BGH GRUR 2001, 51 52 - Parfümflakon mwN), insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund technischer Entwicklung bislang privilegierte Nutzungstatbestände durch neue Nutzungsformen substituiert werden (BGH GRUR 2002, 963, 966 - elektronischer Pressespiegel).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl BVerfG GRUR 2001, 149, 150 -Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz 8 mwN).

    Außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen ist demnach für eine allgemeine Güter- und Interessenabwägung kein Raum (BGH GRUR 2003, 956.957 - Gies-Adler, großzügiger OLG Hamburg, GRUR 2000, 146, 147 - Berufungsschrift; KG NJW 1995, 3392, 3394 - Botho Strauss, offen gelassen KG GRUR-RR 2008, 188, 190 - Günter-Grass-Briefe).

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    Zwar ist es danach nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl BVerfG GRUR 2001, 149, 150 -Germania 3; BGH GRUR 2003, 956, 957 - Gies-Adler; Schricker in Schricker aaO § 51 Rz 8 mwN).

    Treffen mehrere grundrechtlich geschützte Positionen aufeinander, so ist es zunächst Aufgabe des Richters, im Rahmen der Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Regelungen die Schranken des Grundrechtsbereichs der einen Partei gegenüber demjenigen der anderen Partei zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 30, 173 [107] = NJW 1971, 1645)." (BVerfG GRUR 2001, 149, 150-Germania 3).

  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 308 O 449/03

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsansprüche einer deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    a) Die Kammer hat zur Nutzung von thumbnails in den Trefferlisten einer Bildersuchmaschine bereits mit Urteil vom 5.9.2004 ausgeführt (vgl. GRUR-RR 2004, 313, 316):.

    Spätestens seit Veröffentlichung des "thumbnaiT-Urteils der Kammer im Jahre 2004 (GRUR-RR 2004, 313, 316) war die hier streitgegenständliche Problematik bekannt.

  • BPatG, 30.04.2003 - 20 W (pat) 63/02

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents unter bestimmten Voraussetzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06
    f) Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen Paperboy (GRUR 2003, 953 ff.) In dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der in Anspruch genommene Dienst unter Verwendung von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten Werkteilen lediglich einen Hyperlink (Deep-Link) auf die von Dritten bereitgehaltenen Werke gesetzt.
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99

    Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80

    Zoll- und Finanzschulen

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

  • OLG München, 20.03.2003 - 29 U 5494/02

    Aufsteller von CD-Kopierautomaten ist nicht Hersteller der

  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00

    Sender Felsberg

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09

    Urheberrechtsverstoß im Internet: Einbettung einer Bildsuchoption mit

    Soweit die Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg die Ansicht vertreten hat, dass der Tatbestand des § 19a UrhG auch dadurch erfüllt ist, dass ein Dritter, der die Inhalte selbst nicht speichert, eine Verknüpfung mit den in der Datenbank gespeicherten Inhalten herstellt, ohne die die Möglichkeit eines Abrufs dieser Inhalten überhaupt nicht gegeben ist (LG Hamburg, Urt. v. 26.9.2008, Az.: 308 O 404/06; S. 28, Anlage B1), vermag das Gericht dem aus dem vorstehenden Grund nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht