Rechtsprechung
   LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47853
LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14 (https://dejure.org/2015,47853)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2015 - 403 HKO 225/14 (https://dejure.org/2015,47853)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2015 - 403 HKO 225/14 (https://dejure.org/2015,47853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,47853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 37 Abs 2 S 3 EEG, § 60 Abs 1 S 4 EEG 2014
    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung von Abschlägen auf die EEG-Umlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 12.06.2014 - 409 HKO 119/13
    Auszug aus LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14
    Der entsprechenden Klage wurde mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.06.2014 (409 HKO 119/13) stattgegeben (vgl. Anlage K 2).

    Hintergrund dieses Antrags ist der Umstand, dass die Beklagte auch für das Jahr 2011 keine testierte Endabrechnung vorgelegt hat, weshalb sie im Parallelverfahren 409 HKO 119/13 = 9 U 101/14 hierauf klagt.

  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 119/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung der

    Auszug aus LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14
    Eine in erster Instanz erfolgreiche Klage wurde auf die Berufung der dortigen Beklagten mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.08.2014 (9 U 119/13) abgewiesen, weil die dortige Beklagte kein Elektrizitätsversorgungsunternehmen sei, welches Strom an Letztverbraucher liefere, vielmehr werde von den Kunden ein Stromliefervertrag mit der hiesigen Beklagten geschlossen.

    Die Kammer folgt der in jeder Hinsicht überzeugenden Auslegung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, welches die Verträge, die die Beklagte mit ihren Endkunden schließt, dahin ausgelegt hat, dass die Beklagte ihren Kunden Strom liefert (HansOLG, Urteil vom 12.08.2014 - 9 U 119/13 - juris-Rn. 59 ff.).

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

    Auszug aus LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14
    Da sich der Streitgegenstand nach der mit dem Klagantrag begehrten Rechtsfolge und dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt bestimmt (BGH NJW 2010, 2210, 2211), handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände.
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Auszug aus LG Hamburg, 26.11.2015 - 403 HKO 225/14
    Ferner hat der EuGH in seinem Urteil vom 01.07.2014 in der Sache C-573/12 (Alands Vindkraft AB ./. Energimyndigheten) ausgeführt, dass die nationale Förderung grünen Stroms zugunsten der Stromproduzenten für diese zwar eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen darstellen können, die grundsätzlich mit dem Unionsrecht (Art. 34 AEUV) unvereinbar sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht