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LG Hamburg, 27.03.2009 - 303 O 204/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung eines zur Ablösung eines Wiederkaufsrechtes gezahlten Ablösebetrages; Nachträglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vertrages durch eine unvorhergesehene Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05
Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum …
Auszug aus LG Hamburg, 27.03.2009 - 303 O 204/07
Mit Schreiben vom 8. September 2006 (Anlage K 8) und 07. Februar 2007 (Anlage K 10) forderte der Kläger(vertreter) die Beklagte unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Juli 2006 -VZR 252/05 - (NJW-RR 2006, 1452) zur Rückzahlung des Ablösebetrages von EUR 47.970,00 nebst Zinsen und gleichzeitiger Erteilung der Löschungsbewilligung hinsichtlich der Rückauflassungsvormerkung auf, was die Beklagte mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 (Anlage K 9) und 19. Februar 2007 (liegt nicht vor) ablehnte. - OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81
Erlöschen eines Wiederkaufsrechts wegen Fristablaufs; Vertragliche Verlängerung …
Auszug aus LG Hamburg, 27.03.2009 - 303 O 204/07
Sie steht unter dem Vorbehalt, dass die Parteien nicht eine kürzere oder längere Frist vereinbart haben, was sich bereits aus § 462 S. 2 BGB ergibt (Hans OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.1981, 1 U 10/81 , MDR 1982, 668).