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   LG Hamburg, 27.03.2020 - 332 O 116/19   

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https://dejure.org/2020,11466
LG Hamburg, 27.03.2020 - 332 O 116/19 (https://dejure.org/2020,11466)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2020 - 332 O 116/19 (https://dejure.org/2020,11466)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2020 - 332 O 116/19 (https://dejure.org/2020,11466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 179 BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB
    Anspruch auf Darlehensrückzahlung bei Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • RA Kotz

    Darlehensrückzahlungsanspruch bei Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 27.03.2020 - 332 O 116/19
    Zwar kann auch die Zahlung an Dritte gemäß § 362 Abs. 2 BGB eine Erfüllung bedeuten, wenn sie vereinbart worden ist (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - XI ZR 36/09 -, BGHZ 183, 169-182, juris-Rn. 16 m.w.N.; Weidenkaff in Palandt, 78. Aufl. 2019, § 488 Rn. 5).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.03.2020 - 332 O 116/19
    Der Darlehensgeber trägt, wenn er auf Rückzahlung der Valuta klagt, die Beweislast für die vertragliche Einigung der Parteien auf Hingabe des Geldbetrags als Darlehen und die Auszahlung, also das "Zur-Verfügung-Stellen" der Darlehensvaluta als Voraussetzung seines Rückzahlungsanspruchs (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 -, Rn. 8, juris; MüKoBGB/K. P. Berger, 8. Aufl. 2019, BGB § 488 Rn. 149 m.w.N.).
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