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   LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20   

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LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20 (https://dejure.org/2022,12795)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2022 - 332 O 309/20 (https://dejure.org/2022,12795)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2022 - 332 O 309/20 (https://dejure.org/2022,12795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994
    Rückabwicklung kapitalbildender Lebensversicherung nach Widerspruch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Im Ergebnis kann die Frage der Wirksamkeit der der jeweiligen Versicherungsnehmerin erteilten Belehrung jedoch dahinstehen, denn jedenfalls ist die Ausübung des Widerspruchsrechts durch diese treuwidrig (§ 242 BGB), weil ihnen durch eine eventuell geringfügig abweichende Belehrung hinsichtlich der Wahrung der Frist nicht die Möglichkeit genommen war, ihr Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter den Bedingungen auszuüben, wie dies bei zutreffender Belehrung der Fall gewesen wäre (dazu EuGH Urteil vom 19.12.2019 C-355/18 bis C 237/18 und C-479/18 Rdnr. 79 - juris).

    Bei der vorliegenden Einzelfallwürdigung kommt zudem noch entscheidend hinzu, dass die streitgegenständliche Widerspruchsbelehrung der Versicherungsnehmerin nicht die Möglichkeit genommen hat, ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 19.12.2019, Az. C-355/18).

    Bei der vorliegenden Einzelfallwürdigung kommt zudem noch entscheidend hinzu, dass die streitgegenständliche Widerspruchsbelehrung der Versicherungsnehmerin nicht die Möglichkeit genommen hat, ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 19.12.2019, Az. C-355/18).

    Bei der vorliegenden Einzelfallwürdigung kommt zudem noch entscheidend hinzu, dass die streitgegenständliche Widerspruchsbelehrung der Versicherungsnehmerin nicht die Möglichkeit genommen hat, ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei Mitteilung zutreffender Informationen auszuüben (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 19.12.2019, Az. C-355/18).

  • OLG Braunschweig, 27.04.2022 - 9 U 40/21

    Rückzahlung von Darlehensraten nach Insolvenzanfechtung; Wert

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Insoweit wird u.a. auf die zutreffenden Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Beschluss vom 21. Dezember 2021 (Az: 9 U 40/21) zur Übertragbarkeit der Ausführungen der vom Europäischen Gerichtshof zu Verbraucherkreditrichtlinien ergangenen Rechtsprechung auf Versicherungsverträge Bezug genommen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11 - juris).
  • OLG Köln, 09.10.2020 - 20 U 105/20

    Anspruchsübergang einer sich aus einem Versicherungsvertrag ergebenden Forderung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Insoweit schließt sich die Kammer vollumfänglich den Ausführungen des OLG Köln in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2020, Az.: 20 U 105/20 (beck-online) an.
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Je länger der abgelaufene Zeitraum ist, umso geringer dürfen die Anforderungen an das Umstandsmoment sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2015, Az. XII ZR 224/03 - juris).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Ob die Umstände nach § 242 BGB eine Versagung der Rückabwicklung rechtfertigen, ist dabei eine Frage der Würdigung im Einzelfall und bleibt der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten (BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - IV ZR 334/15 - juris).
  • BGH, 08.12.2016 - IV ZR 144/16

    Bereicherungsrechtliches Rückerstattungsbegehren von Versichrungsprämien nach

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Ohne Weiteres wird der jeweiligen Versicherungsnehmerin deutlich, wann die Frist zu laufen beginnt (mit Erhalt des Briefs, der die Belehrung und die Versicherungsurkunde enthält) und ohne weiteres kann sie jeweils erkennen, um welche Unterlagen es sich handelt, da sie die beigefügte Urkunde nur durchsehen muss (vgl. u.a. OLG Köln, Urteil vom 08.12.2016 - Az. IV ZR 144/16).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Denn der Versicherungsnehmer konnte sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf mangels ordnungsgemäßer Belehrung nicht sachgerecht ausüben (u.a. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 52/12) und der Versicherer grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - IV ZR 343/15 m. w. N.).
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Denn aus dem Gesamtgefüge der Regelungen in den jeweiligen Forderungskaufverträgen mit Erlösbeteiligung sowie der jeweiligen Abtretungsvereinbarung wird ersichtlich, dass die Klägerin endgültig rechtliche Inhaberin der Forderung werden sollte und nicht lediglich deren Einziehung übernehmen wollte, sowie das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung übernommen hat (vgl. zur Problematik BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - VI ZR 507/13, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2019 - 11 U 95/18

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags

    Auszug aus LG Hamburg, 27.04.2022 - 332 O 309/20
    Dennoch ist auch dieser Zeitraum als eigenständiges Umstandsmoment im Rahmen der Gesamtabwägung zur Verwirkung zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, Urteil vom 12. August 2019 - 11 U 95/18).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

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