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LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
- OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 100/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1984 - II ZR 81/83
Kabeltrommeln - Kentern - Sinken - Binnenschiff - MangelhafteBeladung - Haftung …
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Soweit in der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung (BGH VersR 1984, 552; OLG Köln, Hamburger Zeitschrift für Schifffahrtsrecht 2012, 73) angenommen wird, dass der Umschlagsvertrag zwischen Absender und Entlader im Binnenschifffahrtsrecht Schutzwirkung zugunsten des vorgelegten Schiffes habe, gibt dies für eine andere Beurteilung keinen Anlass. - BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Für eine solche auf Treu und Glauben gestützte Durchbrechung des Grundsatzes, dass Verträge nur die Vertragschließenden berechtigen und verpflichten, besteht kein Grund, wenn der Dritte ausreichende eigene vertragliche Ansprüche gegen die Vertragspartei, von der sie Rechte herleiten will, oder einen anderen hat (vgl. BGHZ 70, 327 Tz. 11 - zitiert nach Juris, BGH NJW 1996, 2927, 2929). - BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77
Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12
Für eine solche auf Treu und Glauben gestützte Durchbrechung des Grundsatzes, dass Verträge nur die Vertragschließenden berechtigen und verpflichten, besteht kein Grund, wenn der Dritte ausreichende eigene vertragliche Ansprüche gegen die Vertragspartei, von der sie Rechte herleiten will, oder einen anderen hat (vgl. BGHZ 70, 327 Tz. 11 - zitiert nach Juris, BGH NJW 1996, 2927, 2929).
- OLG Hamburg, 29.04.2013 - 6 U 175/12
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.09.2012, Aktenzeichen 403 HKO 12/12, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.09.2012 zum Aktenzeichen: 403 HKO 12/12 die Klage abzuweisen.
- OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in …
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.9.2012, Az.: 403 HKO 12/12, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.