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LG Hamburg, 28.02.2017 - 326 T 83/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 InsO, § 6 InsO, § 21 Abs 1 S 2 InsO, § 22 Abs 1 S 2 Nr 1 InsO, § 758a ZPO
Insolvenzgerichtliche Sicherungsmaßnahme: Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde des Hauptmieters einer an einen Insolvenzschuldner untervermieteten Wohnung nach einer Durchsuchung - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Durchsuchung der (ehemaligen) Wohnung des Schuldners im Insolvenzverfahren
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchsuchung der Wohnung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beschwerde des Untervermieters aus Art. 13 GG wegen Wohnungsdurchsuchung (IVR 2017, 110)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.04.2016 - 67c IN 390/15
- AG Hamburg, 29.04.2016 - 67c IN 390/15
- LG Hamburg, 28.02.2017 - 326 T 83/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus LG Hamburg, 28.02.2017 - 326 T 83/16
Vorliegend ist eine Beschwerdemöglichkeit auch nicht zur Verwirklichung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ausnahmsweise geboten, weil etwa eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (…vgl. BGH, a.a.O., Rn. 4, juris; BGHZ 158, 212, 214 ff). - BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus LG Hamburg, 28.02.2017 - 326 T 83/16
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO steht gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nur dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07 -, Rn. 9, juris).