Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 8 Abs 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 21 Abs 1 S 1 AMG, § 13 Abs 1 AMG
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs der hergestellten "eingestellten Opiumtinktur - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19
- OLG Hamburg, 21.04.2020 - 3 U 144/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18
Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von …
Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19
Soweit die Antragsgegnerin in der Werbung einen anderen Eindruck erweckt, ist dies (insofern abweichend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 28563) nicht Streitgegenstand.Auch darin unterscheidet sich der hier zugrunde liegende von dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf, BeckRS 2018 28563 zugrunde liegenden Sachverhalt.
Andererseits ist diese Intention allein anhand objektiver Kriterien zu bestimmen, namentlich der konkreten Art und Weise, wie das Arzneimittel auf der jeweiligen Vertriebsstufe in den Verkehr gebracht wird (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 28563 Rn 29).
- VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13
Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die …
Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19
Dementsprechend sind auch die von der Antragstellerin bemühten Entscheidungen verschiedener Gerichte, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen es sich bei dem von einem Apotheker abgegebenen Arzneimittel um ein Rezeptur- (oder Defektur-) in Abgrenzung zu einem Fertigarzneimittel handelt (insb. LG Hamburg, PharmR 2017, 564; VG Köln PharmR 2015, 315) für die hier zu entscheidende Fragestellung nicht relevant, denn die dortigen Verfahren richteten sich gegen Apotheker. - BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12
Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die …
Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19
Von der Herstellungs- und Großhandelserlaubnis als einem begünstigenden Verwaltungsakt geht eine Tatbestandswirkung zugunsten der Antragsgegnerin aus, über die sich die Kammer in einem wettbewerbsrechtlichen Zivilverfahren nicht hinwegsetzen kann, solange sie nicht von der Nichtigkeit des Verwaltungsakts ausgeht (siehe dazu etwa BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I bestätigt durch BGH GRUR 2014, 405 Rn 10 f - Atemtest II ). - BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02
Atemtest
Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2019 - 327 O 118/19
Von der Herstellungs- und Großhandelserlaubnis als einem begünstigenden Verwaltungsakt geht eine Tatbestandswirkung zugunsten der Antragsgegnerin aus, über die sich die Kammer in einem wettbewerbsrechtlichen Zivilverfahren nicht hinwegsetzen kann, solange sie nicht von der Nichtigkeit des Verwaltungsakts ausgeht (siehe dazu etwa BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I bestätigt durch BGH GRUR 2014, 405 Rn 10 f - Atemtest II ).
- LG Hamburg, 04.02.2021 - 312 O 112/20
Wettbewerbsverstoß: Vertrieb eines in ein anderes Behältnis abgefüllten nicht …
Der Verfügungsantrag der Klägerin wurde jedoch vom Landgericht Hamburg mit Urteil vom 28.5.2019 zurückgewiesen (327 O 118/19) und die Berufung nach einem Hinweis des OLG Hamburg (3 U 144/19; Anlage K 23) zurückgenommen.