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LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 28 WoEigG, § 49a Abs 1 GKG
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung; Aufgabe der Hamburger Formel - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2016 - 880 C 15/15
- LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16
- LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 56/16
- OLG Hamburg, 23.08.2017 - 2 W 43/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16
(BGH, Beschluss vom 09.02.2017, Az. V ZR 188/16, Rn. 8 f. - zitiert nach juris). - BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16
Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 03.06.2016, V ZR 166/15, Rn. 9, zitiert nach Juris). - LG Hamburg, 18.10.2016 - 318 T 39/16
Wohnungseigentumssache: Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16
Die Kammer hält insoweit an ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung, dass die sog. Hamburger Formel zur Bestimmung des Gesamtinteresses im Rahmen des § 49a Abs. 1 GKG bei der Anfechtung von Beschlüssen über die Genehmigung von Jahresabrechnungen weiterhin anzuwenden ist (zuletzt Kammer, Beschluss vom 18.10.2016, 318 T 39/16, ZMR 2017, 184; Urteil vom 17.02.2016, 318 S 74/15, ZMR 2016, 391 m.w.N.), nicht länger fest. - LG Hamburg, 17.02.2016 - 318 S 74/15
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz von …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16
Die Kammer hält insoweit an ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung, dass die sog. Hamburger Formel zur Bestimmung des Gesamtinteresses im Rahmen des § 49a Abs. 1 GKG bei der Anfechtung von Beschlüssen über die Genehmigung von Jahresabrechnungen weiterhin anzuwenden ist (zuletzt Kammer, Beschluss vom 18.10.2016, 318 T 39/16, ZMR 2017, 184; Urteil vom 17.02.2016, 318 S 74/15, ZMR 2016, 391 m.w.N.), nicht länger fest.
- LG Frankfurt/Oder, 23.10.2017 - 16 T 76/17
Wohnungseigentum: Streitwert einer gegen die Jahresabrechnung gerichteten …
Die Instanzgerichte habe sich dem unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung unterdessen teilweise bereits ausdrücklich angeschlossen (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2017 - 318 T 46/16 - zur Aufgabe der zuvor verwendeten "Hamburger Formel").