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LG Hamburg, 28.10.2013 - 304 O 66/13 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.10.2013 - 304 O 66/13
- OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 197/13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 25.07.2013 - 304 O 49/13
Energieversorgung: Erhebung der EEG-Umlage für die Belieferung mit so genannter …
Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2013 - 304 O 66/13
Ein entsprechend eigener Energieverbrauch findet bei der m...-g... gerade nicht statt (vgl. zum Vorstehenden LG Hamburg, Urt. v. 25.07.2013, Az. 304 O 49/13).Bei diesen elektronischen Übermittlungen von Daten handelt es sich jedoch nicht um entsprechende Angaben gemäß § 49 EEG, sondern - wie unter Bezugnahme auf das zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachte Parallelverfahren 304 O 49/13 verständlich wird - um solche Daten, die im Wege des sogenannten Bilanzkreissystems eine Zuordnung von Stromlieferungen aus der Gesamtstrommenge an einzelne Stromlieferanten - hier die Beklagt - grundsätzlich ermöglichen sollen.
- LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 51/15
Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegenüber einem …
GmbH & Co. KG - vor dem Landgericht Hamburg auf Zahlung von monatlichen Abschlägen auf die EEG-Umlage für die Monate Oktober bis Dezember 2012 in Höhe von insgesamt 2.079.152,83 EUR in Anspruch genommen (304 O 66/13).Ihr hatte die Klägerin in jenem Verfahren 304 O 66/13 mit Schriftsatz vom 27.05.2013 den Streit verkündet.
Hierzu hat die Kammer jedoch in dem vorausgegangenen Rechtsstreit 304 O 66/13 bereits festgestellt, dass der Verbrauch von elektrischer Energie (Strom) ein tatsächlicher physikalischer Vorgang ist, der allein durch die Betätigung von elektrischen Geräten durch den Haushaltskunden selbst stattfindet nicht durch vertragliche Regelungen über eine fiktive "Beistellung", die keinerlei reale Einwirkungsmöglichkeit erlaubt (Urteil vom 28.10.2013).
- OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 197/13
Erhebung der EEG-Umlage: Letztverbraucher im Sinne des EEG: tatsächliche …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.10.2013, Az. 304 O 66/13, abgeändert:.unter Abänderung des am 28. Oktober 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 304 O 66/13, die Klage abzuweisen.
- OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 157/15 Im Jahr 2013 hatte die Klägerin die Beklagte zu 2) - unter deren damaliger Firma mk GmbH & Co. KG - vor dem Landgericht Hamburg auf Zahlung von monatlichen Abschlägen auf die EEG-Umlage für die Monate Oktober bis Dezember 2012 in Höhe von insgesamt 2.079.152,83 EUR in Anspruch genommen (Az.: 304 O 66/13).
- VG Köln, 12.02.2014 - 1 L 1311/13
Stromlieferungsverträge
vgl. etwa Landgericht Hamburg, Urteile vom 28.10.2013 - 304 O 66/13 - und - 304 O 123/13 - ; Urteil vom 25.07.2013 - 304 O 49/13 -, jeweils zit. nach juris. - LG Hamburg, 12.06.2014 - 409 HKO 119/13 Anders als die Zivilkammer 4 des Landgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 25.7.2013, Az.: 304 O 49/13, Anlage B 4, und Urteil vom 28.10.2013, Az.: 304 O 66/13) ist dieses Gericht der Auffassung, dass insoweit auf die Vertragsbeziehungen mit den Letztverbrauchern abzustellen ist.
- LG Hamburg, 28.10.2013 - 304 O 123/13 Insoweit hat die Klägerin im Parallelverfahren 304 O 66/13, dessen Akte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde, erläutert, dass sich aus den im Bilanzkreissystem erfassten Daten gerade nicht ergebe, ob und inwieweit etwa Zwischenhändler in den jeweiligen Absatz eingebunden waren.