Rechtsprechung
   LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34234
LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15 (https://dejure.org/2015,34234)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2015 - 304 O 65/15 (https://dejure.org/2015,34234)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 304 O 65/15 (https://dejure.org/2015,34234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 135 Abs 2 InsO, § 143 InsO, § 181 BGB, § 495 BGB
    Insolvenz: Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Insolvenzanfechtung bzw. auf Rückzahlung eines seitens der Schuldnerin gewährten Darlehens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 181, 765 ff.; InsO § 135 Abs. 2, § 143
    Pflicht des Gesellschafters einer Insolvenzschuldnerin zur Erstattung von ihm gewährter Bürgschaft(ssumme) nach Verwertung des besicherten Grundstücks in der Insolvenz

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschafter wird von Bürgschaft frei: Erstattung an Insolvenzmasse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 9 U 18/06

    Bürgschaftsvertrag: Berufung eines Bürgen auf Verbraucherschutzvorschriften

    Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15
    Insbesondere handelt es sich bei der Bürgschaft eines Gesellschafters nicht um einen Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 495 BGB (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.12.2006, Az.: U 18/06, BeckRS 2007, 01615).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

    Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15
    Für Forderungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafterin kann einem Jahresabschluss der Rechtscharakter eines Schuldanerkenntnisses beigemessen werden (BGH NZI 2013, 841 (843) m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03

    Abgesonderte Verhandlung und Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage gem. § 280

    Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15
    Wenn sich ein Beklagter darauf beruft, an einem ehemaligen Wohnort bei Klagerhebung nicht mehr gewohnt zu haben, gleichzeitig aber nicht feststellbar ist, wo der Beklagte zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung seinen allgemeinen Wohnsitz hatte, gilt die Auffangregelung des § 16 ZPO, ohne dass feststehen müsse, dass der Beklagte zu dem Zeitpunk der Klagerhebung gar keinen festen Wohnsitz hatte (OLG Hamm, Urt. v. 27.10.2005, Az.: 27 U 167/03, BeckRS 2006, 00862).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht