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   LG Hamburg, 29.03.1990 - 2 S 85/89   

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https://dejure.org/1990,7207
LG Hamburg, 29.03.1990 - 2 S 85/89 (https://dejure.org/1990,7207)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 S 85/89 (https://dejure.org/1990,7207)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 1990 - 2 S 85/89 (https://dejure.org/1990,7207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 3, 4, 9 Rom I-VO
    Freie Rechtswahl - Zwingende Bestimmungen und Privatautonomie - Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht - Auffangregelung - Eingriffsnormen - Eingriffsnormen des Forumstaates - Anwendungsfälle - Verbraucherschützende Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.06.1989 - 6 U 76/88

    Kaufvertrag mit deutschen Urlaubern bei einer spanischen Verkaufsveranstaltung -

    Auszug aus LG Hamburg, 29.03.1990 - 2 S 85/89
    Im Anschluß an die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1989, 1018, 1019) ist auch die Kammer der Auffassung, daß ein während einer ausländischen Verkaufsveranstaltung, die eine spanische Firma auf der Insel G.C. durchführt, von deren deutschem Kundenberater ausgefülltes und von ihm ausdrücklich nur als "Kundenberater" unterschriebenes Bestellformular nicht schon mit der Unterschrift des deutschen Urlaubers in G.C. zum Vertragsabschluß im Ausland führt, sondern daß erst mit der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) der mit der Vertragsabwicklung bestimmungsgemäß auch insoweit von der spanischen Firma beauftragten inländischen Firma der Vertrag zustande kommt; nur dann, wenn die spanische Firma darlegt und beweist daß ihr Kundenberater deutlich gegenüber dem deutschen Urlauber zum Ausdruck gebracht hat, daß er für die spanische Firma den Bestellschein als Zeichen der sofortigen Vertragsannahme unterzeichnet, kann sowohl nach dem spanischen als auch nach dem inländischen Schuldstatut der Vertrag bereits auf dem spanischen Territorialgebiet von G.C. zustande gekommen sein.
  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.03.1990 - 2 S 85/89
    Ein Kaufvertrag zwischen der spanischen Firma und dem Beklagten kommt sowohl nach dem spanischen als auch nach dem deutschen Vertragsstatut nur durch Antrag und dessen Annahme (vgl. Art. 1254 ff. Codigo Civil sowie §§ 145 ff. BGB) und damit in Übereinstimmung mit der sogenannten traditionellen europäischen Theorie durch zwei korrespondierende Willenserklärungen (vgl. dazu allg. Dölle/Schlechtriem, Kommentar zum Einheitlichen Kaufrecht, zu Art. 4 EAG, Anm. 2 mwN) zustande, so daß insoweit das maßgebliche Vertragsstatut gemäß Art. 27, 31, 32 EGBGB für den Vertragsschluß auch in bezug auf deren Auslegung (vgl. dazu allg. Palandt/Heinrichs, 49. Aufl., zu Art. 32 EGBGB, Anm. 213Y offenbleiben kann (vgl. BGHZ 78, 318 ff. 323).
  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Davon nicht erfaßt wird (entgegen OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1018, 1019; LG Hamburg NJW-RR 1990, 695, 696; vgl. auch Erman/Hohloch, BGB, 9. Aufl., Art. 29 EGBGB Rdnr. 12, der insoweit eine entsprechende Anwendung der Nr. 2 für gerechtfertigt hält) der Fall, daß der Vertragspartner des Verbrauchers dessen Angebot erst im Heimatstaat des Verbrauchers annimmt.
  • LG Limburg, 02.05.1990 - 3 S 407/89
    Zur Frage der Rechtswahl vgl. auch die mit dem Ergebnis des vorst. Urteils übereinstimmenden folgenden Entscheidungen: LG Hamburg (Urteil Ä 2 S 82/89 Ä v. 21.2. 90, in NJW-RR 1990, 495 und Urteil Ä 2 S 85/89 Ä v. 29.3. 90, in NJW-RR 1990, 695); LG Stuttgart (Urteil Ä 5 S 427/89 Ä v. 23.5. 90, in NJW-RR 1990, 1394); AG Bremerhaven (Urteil Ä 53 C 650/88 Ä v. 27.6. 90, in EuZW 1990, 294).
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