Rechtsprechung
   LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31810
LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17 (https://dejure.org/2017,31810)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2017 - 308 O 135/17 (https://dejure.org/2017,31810)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2017 - 308 O 135/17 (https://dejure.org/2017,31810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 5 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 14 UrhG, § 16 Abs 1 UrhG, § 23 UrhG
    Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes: Integration eines Bildausschnitts in ein Kunstwerk mit eigener künstlerischer Aussage; Abgrenzung zur Entstellung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    5 Abs. 3 S. 1 GG gebietet eine kunstspezifische Betrachtung bei der Auslegung und Anwendung der Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes (vgl. BVerfG, GRUR 2016, 690, Rn. 85 - Metall auf Metall).

    Auch sind erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller - etwa in Form von Absatzrückgängen - bei einer erlaubnisfreien Nutzung im Rahmen des Kunstwerks nicht ersichtlich (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, GRUR 2016, 690, Rn. 101 ff. - Metall auf Metall).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH, NJW 2017, 806, Rz. 19 - Auf fett getrimmt, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    Zwar ist jenseits der Parodie grundsätzlich eine strenge Beurteilung angebracht, ob das neue Werk durch eigenschöpferische Leistung in dem Maß einen inneren Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen gewonnen hat, dass von einem selbstständigen Werk gesprochen werden kann (vgl. BGH, NJW 2000, 2202, 2206 - Laras Tochter).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    Für die Zulässigkeit der Verwendung eines fremden Werks im Rahmen eines Kunstwerks ist maßgeblich, ob sich das fremde Werk funktional in die künstlerische Gestaltung und Intention des neuen Kunstwerks einfügt und damit als integraler Bestandteil einer eigenständigen künstlerischen Aussage erscheint (vgl. BVerfG, GRUR 2001, 149, 152 - Germania 3).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    Dies umfasst neben der Veröffentlichung, Ausstellung und Verbreitung des Werks auch die Bewerbung der Ausstellung, in der das Werk gezeigt wurde, mittels eines Plakats, das einen Ausschnitt aus dem Werk zeigt (vgl. zur Verkehrsfähigkeit rechtmäßig veröffentlichter Werke BGH, GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08

    Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als

    Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
    Das Gesicht des Mädchens ist aus dem konkreten Umfeld, das das Lichtbildwerk des Antragstellers zeigt, herausgelöst (vgl. zur Übernahme nur eines Motivs LG Hamburg, Urteil v.14.11.2008, Az. 308 O 114/08, BeckRS 2009, 03087 - Mauerspringer, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht