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   LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13   

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LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13 (https://dejure.org/2015,40905)
LG Hanau, Entscheidung vom 17.02.2015 - 9 O 1350/13 (https://dejure.org/2015,40905)
LG Hanau, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 9 O 1350/13 (https://dejure.org/2015,40905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungsklausel in Verträgen zu Bundesimmobilien nichtig

  • immobilien-zeitung.de (Pressebericht, 11.12.2015)

    Bima-Kaufvertrag enthält unwirksame Preisklausel

  • welt.de (Pressemeldung, 24.12.2015)

    Kaufverträge: Keine Nachzahlungen für Bundesimmobilien

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Grundstück von der BImA gekauft: Nachforderungen sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundstück von der BImA gekauft: Nachforderungen sind unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13
    Eine Preisanpassungsklausel weicht jedoch von dem das dispositive Recht beherrschenden Grundsatz ab, nach dem die Preisvereinbarung der Parteien bei Vertragsschluss für die gesamte Vertragsdauer bindend ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.3.2010, Az. VIII ZR 178/08-. Dies geschieht vorliegend in der Form, dass der Klägerin das Recht zu einer einseitigen Preisänderung eingeräumt wird. Dabei hat die Rechtsprechung Preisänderungsklauseln nicht generell für unwirksam erachtet, da sie durchaus ein geeignetes und anerkanntes Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung bei langfristigen Verträgen darstellen können. Sie dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH, Urteil vom 24.3.2010, Az. VIII ZR 178/08).
  • OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00

    AGB-Widrigkeit einer Preiserhöhungsklausel

    Auszug aus LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13
    Entscheidend für die Qualifikation als allgemeine Geschäftsbedingung ist das Kriterium der nicht auf Einzelfälle beschränkten generellen Verwendung, bei der ein Interesse des Verwenders an einheitlicher Ausgestaltung der Verträge und der Ablehnung von Änderungswünschen zu erwarten ist (OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2000, Az. 3 U 273/00-juris).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03

    Formularmäßige Freistellung des Verkäufers von weitergehenden

    Auszug aus LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13
    Vielmehr ist es bei einer Klausel, die eine einseitige Leistungsänderung ermöglicht, von wesentlicher Bedeutung, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Mehrbelastung bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Leistungsänderung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (BGH, Urteil vom 14.11.2013, Az. V ZR 144/03-.
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