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   LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21   

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LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21 (https://dejure.org/2022,43529)
LG Hanau, Entscheidung vom 18.10.2022 - 2 S 45/21 (https://dejure.org/2022,43529)
LG Hanau, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - 2 S 45/21 (https://dejure.org/2022,43529)
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  • BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

    Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Dem steht schon die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, dass die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung gem. § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig und zahlbar ist und dem Mieter keine Prüffrist für diese zusteht, welche der Anspruchsdurchsetzung entgegensteht (BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17 - BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05 -).

    Stattdessen wurde trotz gewährter Schriftsatzfrist lediglich die Verspätungsrüge wiederholt und unter Hinweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17 (siehe oben) vorgetragen, die Klage sei nach § 242 BGB als derzeit unbegründet abzuweisen.

  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Ob es sich tatsächlich um eine Klageänderung handelt oder, wie zum Teil angenommen, eine solche durch den Austausch von vertraglich geschuldeten Mieten gegen Nachforderungen aufgrund der Anspruchsqualität schon nicht vorliegt (z.B. KG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2016 - 8 U 234/14 -), kann dahinstehen, weil die Klageänderung in dem Verfahrensstadium jedenfalls sachdienlich wäre und der Kläger nicht auf einen neuen Prozess zu verweisen gewesen wäre.
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Dem steht schon die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, dass die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung gem. § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig und zahlbar ist und dem Mieter keine Prüffrist für diese zusteht, welche der Anspruchsdurchsetzung entgegensteht (BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17 - BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05 -).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Der Mieter ist hier im Prozess auch nicht rechtlos gestellt, weil er innerhalb der materiellen Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5, 6 BGB die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung rügen und sodann die Rückzahlung (auch vorbehaltlos) erbrachter Leistungen oder jedenfalls das Nichtbestehen des Anspruchs in der gerügten Höhe geltend machen kann (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09 -).
  • VerfGH Bayern, 15.11.1991 - 84-VI-90
    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Insbesondere sukzessives Vorbringen ist nur insoweit zulässig, als ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also in erster Linie unter Beachtung des gegnerischen Vorbringens, noch nicht veranlasst ist (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 -, BVerfGE 54, 117-129, Rn 33; BayVerfGH, Entscheidung vom 15-11-1991 - Vf. 84 - VI - 90, NJW-RR 1992, 895 [896]).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

    Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Er ist stattdessen auf die geleisteten Vorauszahlungen (bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten) begrenzt (BGH, Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 326/14 -).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung;

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Allein die faktische Herbeiführung eines Verfahrensstillstandes war früher entsprechend § 252 ZPO rügefähig, was jedoch inzwischen durch die spezielleren Vorschriften der §§ 198 ff, GVG über die Verzögerungsrüge obsolet geworden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 9 W 15/04 -).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
    Insbesondere sukzessives Vorbringen ist nur insoweit zulässig, als ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also in erster Linie unter Beachtung des gegnerischen Vorbringens, noch nicht veranlasst ist (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 -, BVerfGE 54, 117-129, Rn 33; BayVerfGH, Entscheidung vom 15-11-1991 - Vf. 84 - VI - 90, NJW-RR 1992, 895 [896]).
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