Rechtsprechung
   LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51658
LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17 (https://dejure.org/2018,51658)
LG Hanau, Entscheidung vom 20.02.2018 - 1 O 363/17 (https://dejure.org/2018,51658)
LG Hanau, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 1 O 363/17 (https://dejure.org/2018,51658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 11 StVG
    Berührungsloser Verkehrsunfall - ausweichender Radfahrer

  • RA Kotz

    Radfahrersturz - Ausweichmanöver vor entgegenkommenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Die Beklagte zu 1) haftet nicht nach §§ 7, 11 I, II, 18 StVG, weil eine befreiende, den Anspruch gegen die Beklagte ausschließende (BGH, Urteil vom 21-01-1993 - III ZR 189/91), gesetzliche Schuldübernahme des Staates nach §§ 7,18 StVG, Art. 34 GG eingetreten ist.
  • BGH, 29.06.1971 - VI ZR 271/69

    Haftungsverteilung bei Schäden eines auf der Überholspur der Bundesautobahn

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Entsprechend wurde ein Fall beurteilt, in dem eine Mofafahrerin beim Überholungsvorgang durch einen Lastzug unsicher geworden und deshalb gestürzt war (NJW 1972, 1808ff) Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion ist gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zuzurechnen, das diese Reaktion ausgelöst hat ( VersR 1971, 1060ff; OLG Karlsruhe 20.10.2010, 13 U 46/10, zit. nach juris).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Ein verkehrswidriges Verhalten des Schädigers ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 19.04.1988- VI ZR 96/87).
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    So wurde beispielsweise in einem Fall, in dem ein Fußgänger durch die Fahrweise eines Kraftfahrzeuges verunsichert worden und deshalb zur Seite gesprungen und gestürzt war, die dabei erlittenen Verletzungen als "bei dem Betrieb" des Kraftfahrzeuges entstanden angesehen (NJW 1973, 44).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 48/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    "Bei dem Betrieb" des betreffenden Kraftfahrzeuges geschehen ist ein Unfall auch dann, wenn er unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Inanspruchgenommen (mit-) veranlasst ist (NJW 1988, 1588ff).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Ein solcher Schadenseintritt kann im vorliegenden Fall mit Blick auf die Armverletzung auch nicht von vorneherein ausgeschlossen werden (BGH: Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Entsprechend wurde ein Fall beurteilt, in dem eine Mofafahrerin beim Überholungsvorgang durch einen Lastzug unsicher geworden und deshalb gestürzt war (NJW 1972, 1808ff) Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion ist gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zuzurechnen, das diese Reaktion ausgelöst hat ( VersR 1971, 1060ff; OLG Karlsruhe 20.10.2010, 13 U 46/10, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2010 - 13 U 46/10

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Radfahrers durch einen Sturz beim

    Auszug aus LG Hanau, 20.02.2018 - 1 O 363/17
    Entsprechend wurde ein Fall beurteilt, in dem eine Mofafahrerin beim Überholungsvorgang durch einen Lastzug unsicher geworden und deshalb gestürzt war (NJW 1972, 1808ff) Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion ist gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zuzurechnen, das diese Reaktion ausgelöst hat ( VersR 1971, 1060ff; OLG Karlsruhe 20.10.2010, 13 U 46/10, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2019 - 16 U 57/18

    Haftung des PKW-Fahrers für Sturz von Radfahrer nach Ausweichmanöver

    Die Berufung der Beklagten zu 2 sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 20. Februar 2018, Az. 1 O 363/17, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hanau vom 20. Februar 2018, Az. 1 O 363/17, gegen die Beklagte zu 2 aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht