Rechtsprechung
LG Hanau, 26.03.2019 - 4b Qs 26/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 142 StGB, § 69 Abs 2 Nr 3 StGB, § 111a StPO
Bedeutender Fremdschaden ab 1.600,00 EUR - verkehrslexikon.de
Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei Unfallflucht
- RA Kotz
Verkehrsunfallflucht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Wertgrenze des bedeutenden Schadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 15.02.2019 - 54 Gs 2255 Js 18122/18
- LG Hanau, 26.03.2019 - 4b Qs 26/19
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 26.02.2020 - 501 Qs 18/20
Bedeutender Fremdschaden, Grenzwert, Anhebung
In Anbetracht des Umstandes, dass sich das Landgericht Nürnberg-Fürth bei der Bestimmung der Wertgrenze lediglich "an einer groben Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung orientiert" hat (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 Qs 58/18 -, Rn.10, zitiert nach juris) und in der jüngeren Rechtsprechung eine Anpassung der Wertgrenze von 1.300 Euro auf jedenfalls 1.500 Euro (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 19. Juni 2019 26 Qs 15/19 - Landgericht Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 3 Qs 29/19 - Amtsgericht Tiergarten, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 288 Gs 48715 -) und vereinzelt auf 1.600 Euro (vgl. Landgericht Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -) vorgenommen wird, sieht die Kammer, die die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 501 Qs 80/18 - bei einem Fremdschaden von 1.500 Euro bejaht hat, auch nach der Änderung des § 44 Abs. 1 StGB und unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes keine Veranlassung, eine derart großzügige Anpassung der Wertgrenze vorzunehmen. - AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20 351 Js 1992/20 Mit dem BayObLG ist das Gericht der Auffassung, dass bei der Bemessung der Wertgrenze nicht nur, aber eben auch auf den jährlich vom Statistischen Bundesamt berechneten und veröffentlichten Verbraucherpreisindex abgestellt werden kann; hiernach sind die Verbraucherpreise allein von 2002 bis 2018 um über 25% gestiegen (vgl. zur Berechnung LG Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -, Rn. 7, juris): hinzu kommt die seit dem Jahre 2018 eingetretene Preissteigerung.
- AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fremdschaden, Grenze
Mit dem BayObLG ist das Gericht der Auffassung, dass bei der Bemessung der Wertgrenze nicht nur, aber eben auch auf den jährlich vom Statistischen Bundesamt berechneten und veröffentlichten Verbraucherpreisindex abgestellt werden kann; hiernach sind die Verbraucherpreise allein von 2002 bis 2018 um über 25% gestiegen (vgl. zur Berechnung LG Hanau, Beschluss vom 26. März 2019 - 4b Qs 26/19 -, Rn. 7, juris); hinzu kommt die seit dem Jahre 2018 eingetretene Preissteigerung.