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   LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20   

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https://dejure.org/2021,63123
LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20 (https://dejure.org/2021,63123)
LG Hanau, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 O 1288/20 (https://dejure.org/2021,63123)
LG Hanau, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 O 1288/20 (https://dejure.org/2021,63123)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 244/20

    VW haftet nicht bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals

    Auszug aus LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20
    Für die Ausnutzung einer diesbezüglichen Arglosigkeit war damit kein Raum mehr (BGH, Urteil vom 08. Dezember 2020 - VI ZR 244/20 -, Rn. 15, juris).

    Eine solche Verhaltensänderung kann somit bereits der Bewertung seines Gesamtverhaltens als sittenwidrig - gerade in Bezug auf den geltend gemachten, erst später eingetretenen Schaden und gerade im Verhältnis zu dem erst später Geschädigten - entgegenstehen (BGH, Urteil vom 08. Dezember 2020 - VI ZR 244/20 -, Rn. 12 - 14, juris).

    Jedenfalls die oben dargelegte Verhaltensänderung der Beklagten hat wesentliche Elemente, die ein Unwerturteil ihres bisherigen Verhaltens gegenüber bisherigen Käufern begründet haben könnten, derart relativiert, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf ihr Gesamtverhalten gerade gegenüber späteren Käufern und gerade im Hinblick auf den Schaden, der bei diesen durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags nach der öffentlichen Bekanntmachung entstanden sein könnte, nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 08. Dezember 2020 - VI ZR 244/20 -, Rn. 12 - 14, juris).

  • OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1803/19

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Audi SQ5 TDI mit 3-Liter-Motor

    Auszug aus LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20
    Eine "Abschalteinrichtung" ist nach Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG jedes Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu ändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird (OLG Koblenz, Urteil vom 05. Juni 2020 - 8 U 1803/19 -, Rn. 34 - 36, juris).
  • OLG Köln, 26.08.2020 - 26 U 10/20
    Auszug aus LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20
    Die Feststellung allein, dass es sich nach dem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes um eine objektiv unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 2007/715/EG handelte, bevor diese ggf. durch das Software-Update beseitigt wurde, rechtfertigt jedoch noch keine Haftung aus § 826 BGB (OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2020 - 26 U 10/20 -, Rn. 18, juris).
  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3826/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Anspruch auf Minderung

    Auszug aus LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20
    Zum einen fehlt diesen Bestimmungen der EG-FGV der von § 823 Abs. 2 BGB vorausgesetzte Schutzgesetzcharakter (LG Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2017 - 11 O 3826/16 -, Rn. 77, juris).
  • LG Krefeld, 04.10.2017 - 2 O 19/17

    Dieselgate - Fahrzeughersteller ist dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig

    Auszug aus LG Hanau, 27.04.2021 - 9 O 1288/20
    Dies ist zunächst der Handlungsort als Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis veranlasst wurde, darüber hinaus aber auch der Erfolgsort als der Ort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist (LG Krefeld, Urteil vom 04. Oktober 2017 - 2 O 19/17 -, Rn. 25, juris), also auch der Wohnort der Klägerin als Sitz deren Vermögens.
  • OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 19 U 118/21

    Diesel-Skandal: Kein Schadenersatzanspruch aus § 826 BGB

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.04.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau, Aktenzeichen 9 O 1288/20, wird zurückgewiesen.

    Die zulässige Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau, Aktenzeichen 9 O 1288/20, vom 27.04.2021 ist durch einstimmigen Senatsbeschluss zurückzuweisen, da das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes einschließlich der erstinstanzlich zuletzt gestellten Anträge wird verwiesen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau vom 27.04.2021, Aktenzeichen 9 O 1288/20 (Bl. 208 - 217 d. A.), durch das die Klage abgewiesen worden ist, weil die Klägerin - unabhängig von dem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Übrigen - selbst bei Annahme einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung durch die Beklagte jedenfalls keinen hieraus kausal beruhenden Vermögensschaden erlitten habe.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hanau vom 27.04.2021, Aktenzeichen 9 O 1288/20,.

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