Rechtsprechung
   LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4315
LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21 (https://dejure.org/2021,4315)
LG Hannover, Entscheidung vom 02.03.2021 - 6 T 2/21 (https://dejure.org/2021,4315)
LG Hannover, Entscheidung vom 02. März 2021 - 6 T 2/21 (https://dejure.org/2021,4315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit der Zwangsversteigerung bei Zuschlag während noch nicht entschiedenem Befangenheitsantrag gegen Rechtspfleger (IVR 2021, 57)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger;

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Denn eine solche Übernahme verstößt - jedenfalls in Fällen, in welchen es sich nicht um eine in bestimmten Einzelfällen mögliche und rechtlich zulässige ad hoc-Übertragung eines laufenden Verfahrens auf einen anderen mit Zwangsversteigerungssachen betreuten Rechtspfleger handelt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09; mit kritischer Anmerkung: Vollkommer, LMK 2010, 300524 - abrufbar bei beck-online) - gegen das (generelle) Handlungsverbot, welches der Gesetzgeber in § 47 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 10 S. 1 RPflG) normiert hat.

    cc) Die im hiesigen Verfahren praktizierte Vorgehensweise ist auch nicht mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2009 - V ZB 111/09 - zugrunde lag, vergleichbar, da dort die originär zuständige Rechtspflegerin erkrankt war und sich die Frage stellte, ob eine (nachträgliche) ordnungsgemäße Vertretungsregelung dadurch getroffen wurde, dass das Verfahren nach Zuweisung der Verfahren der erkrankten Rechtspflegerin an andere Rechtspfleger nach Endziffern durch den dadurch bestimmten Gruppenleiter weiterbearbeitet wurde.

    30d) Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Rechtspfleger zwar gemäß § 3 Nr. 1 lit. i) RPflG in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung übertragen werden, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) auf Verfahren vor dem Rechtspfleger jedoch - wie höchst- und verfassungsrichterlich geklärt ist - nicht anwendbar sind (BVerfG, Beschluss vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66; BVerfG, Urteil vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68; BVerfG, Beschluss vom 20.01.1981 - 2 BvL 2/80; BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09).

    Selbst wenn der Gerichtspräsident bzw. -direktor als Gerichtsvorsand die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 S. 1 RPflG jederzeit und wegen der Unanwendbarkeit von § 21e GVG selbst unterjährig ändern kann und somit auch die Ad-hoc-Zuweisung von Geschäften möglich und zulässig ist (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09), würde die Annahme einer Heilungsmöglichkeit im hiesigen Fall, in welchem keine Änderung oder Ad-hoc-Zuweisung vorliegt, die grundsätzlich auch für die Rechtspflegertätigkeit erforderliche Zuweisung von abgegrenzten Bereichen, welche auch mündlich möglich ist, jedoch regelmäßig in einem Geschäftsverteilungsplan (LG Aachen, Beschluss vom 08.06.2009 - 3 T 47/09; Schmid, Rechtspflegergesetz, 1. Auflage 2012, § 2 Rn. 4) erfolgen sollte, obsolet machen.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt gemäß § 574 Abs. 3, Abs. 2 Ziff. 1 ZPO, weil jedenfalls vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10.12.2009 - V ZB 111/09 - die Frage, ob trotz des Umstandes, dass der in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG normierte Grundsatz des "gesetzlichen Richters" auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, dennoch keine Heilung bei Tätigwerden des unzuständigen Rechtspflegers angenommen werden kann, weil ein Grundrechtsverstoß in Form einer Verletzung des Rechts auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren vorliegt, wenn der geschäftsmäßige Vertreter während der Anhängigkeit des Ablehnungsgesuchs die in den Aufgabenbereich des abgelehnten Rechtspflegers fallenden Tätigkeiten in diesem Verfahren übernimmt und den Zuschlag erteilt, von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung erscheint.

  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 71/18

    Tätigkeit eines zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Rechtspflegers

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    aa) Zwar kann gemäß § 10 S. 1 RPflG i.V.m. § 47 Abs. 2 ZPO ein Termin bei drohender Vertagung unter Mitwirkung des abgelehnten Rechtspflegers als sog. unaufschiebbare Maßnahme fortgesetzt werden, eine Endentscheidung wie der Zuschlagsbeschluss darf jedoch grundsätzlich erst nach (abschließender) Bescheidung des Ablehnungsgesuchs ergehen (BGH, Beschluss vom 15.11.2018 - V ZB 71/18; BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 3/07; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 49 Rn. 4).

    Denn lediglich Handlungen des grundsätzlich zuständigen Rechtspflegers während des noch anhängigen Ablehnungsgesuchs sind trotz des Verfahrensmangels, unter dem sie leiden, nicht unwirksam, so dass, sobald die Unbegründetheit der Ablehnung feststeht, Heilung eintreten kann (BGH, Beschluss vom 15.11.2018 - V ZB 71/18; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 47 Rn. 10 und 11).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    30d) Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Rechtspfleger zwar gemäß § 3 Nr. 1 lit. i) RPflG in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung übertragen werden, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) auf Verfahren vor dem Rechtspfleger jedoch - wie höchst- und verfassungsrichterlich geklärt ist - nicht anwendbar sind (BVerfG, Beschluss vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66; BVerfG, Urteil vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68; BVerfG, Beschluss vom 20.01.1981 - 2 BvL 2/80; BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09).

    Dies würde jedoch eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihrem durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleisteten Recht auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; vgl. auch Stöber, ZVG, 22. Auflage 2019, § 83 Rn. 29) darstellen und ist daher abzulehnen, wobei ein solcher Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf ein faires Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen wäre, § 100 Abs. 3 ZVG.

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 160/09).
  • LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18

    Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Hierüber waren die Gläubiger zu belehren, § 31 Abs. 3 ZVG (LG Mönchengladbach, Beschluss vom 29.05.2020 - 5 T 261/18).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde und einem sich daran anschließenden Beschwerdeverfahren in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - V ZB 13/20).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Den Ausspruch der Wirkung hat das Beschwerdergericht in seinen Tenor aufzunehmen, wenn es - wie hier geschehen - in der Sache gemäß § 101 Abs. 1 ZVG entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 47/06, Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    30d) Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Rechtspfleger zwar gemäß § 3 Nr. 1 lit. i) RPflG in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung übertragen werden, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) auf Verfahren vor dem Rechtspfleger jedoch - wie höchst- und verfassungsrichterlich geklärt ist - nicht anwendbar sind (BVerfG, Beschluss vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66; BVerfG, Urteil vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68; BVerfG, Beschluss vom 20.01.1981 - 2 BvL 2/80; BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09).
  • LG Aachen, 08.06.2009 - 3 T 47/09

    Präsidium, Rechtspfleger, Verteilung der Geschäfte, Geschäftsverteilung,

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    Selbst wenn der Gerichtspräsident bzw. -direktor als Gerichtsvorsand die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 S. 1 RPflG jederzeit und wegen der Unanwendbarkeit von § 21e GVG selbst unterjährig ändern kann und somit auch die Ad-hoc-Zuweisung von Geschäften möglich und zulässig ist (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09), würde die Annahme einer Heilungsmöglichkeit im hiesigen Fall, in welchem keine Änderung oder Ad-hoc-Zuweisung vorliegt, die grundsätzlich auch für die Rechtspflegertätigkeit erforderliche Zuweisung von abgegrenzten Bereichen, welche auch mündlich möglich ist, jedoch regelmäßig in einem Geschäftsverteilungsplan (LG Aachen, Beschluss vom 08.06.2009 - 3 T 47/09; Schmid, Rechtspflegergesetz, 1. Auflage 2012, § 2 Rn. 4) erfolgen sollte, obsolet machen.
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
    30d) Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Rechtspfleger zwar gemäß § 3 Nr. 1 lit. i) RPflG in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung übertragen werden, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) auf Verfahren vor dem Rechtspfleger jedoch - wie höchst- und verfassungsrichterlich geklärt ist - nicht anwendbar sind (BVerfG, Beschluss vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66; BVerfG, Urteil vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68; BVerfG, Beschluss vom 20.01.1981 - 2 BvL 2/80; BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09).
  • OLG Celle, 17.08.1988 - 4 W 119/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht