Rechtsprechung
LG Hannover, 02.06.2021 - 14 O 222/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sicherungsabrede in dem abgeschlossenen Bauvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam! (IBR 2021, 517)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.05.2020 - 14 O 222/20
- LG Hannover, 02.06.2021 - 14 O 222/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 22
- NZBau 2022, 39
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1993 - VII ZR 206/92
Formularklauseln beim Bauvertrag
Auszug aus LG Hannover, 02.06.2021 - 14 O 222/20
Der uneingeschränkte Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit benachteiligt den Vertragspartner unter Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben unangemessen, da damit selbst eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung durch den Verwender ausgeschlossen ist {vergleiche BGH, Urteil vom 16.9.1993, Az. VII ZR 206/92 , zitiert nach juris).