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   LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21   

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LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,20290)
LG Hannover, Entscheidung vom 16.06.2021 - 63 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,20290)
LG Hannover, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 63 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,20290)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Straferwartung, Gesamtstrafe

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Beiordnungsgrunde "Schwere der Tat”, Gesamtstrafenfall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bochum, 18.09.2020 - 10 Qs 6/20

    Pflichtverteidiger, Unverzüglichkeit, rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    juris; LG Bochum, Beschluss vom 18.09.2020 -11-10 Qs 6/20 -.
  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    dass die Mitwirkung eines Verteidigers bzw. einer Verteidigerin geboten ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, Rdnr. 7 bei juris).
  • LG Flensburg, 09.12.2020 - II Qs 43/20

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nach Tateinstellung

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    Beschluss vom 09.12.2020 - II Qs 43/20 -, juris).
  • LG Passau, 15.04.2020 - 1 Qs 38/20

    Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte bzw. beim Vorliegen eines Verstoßes gegen das Unverzüglichkeitsgebot der §§ 141 Abs. 1 Satz 1, 142 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. LG Hechingen, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20 -, juris: LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20.
  • LG Hechingen, 20.05.2020 - 3 Qs 35/20

    Anspruch auf rückwirkende Verteidigerbestellung

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte bzw. beim Vorliegen eines Verstoßes gegen das Unverzüglichkeitsgebot der §§ 141 Abs. 1 Satz 1, 142 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. LG Hechingen, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20 -, juris: LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20.
  • LG Aachen, 15.02.2021 - 61 Qs 3/21

    Pflichtverteidiger, Rückwirkende Bestellung, Kosteninteresse

    Auszug aus LG Hannover, 16.06.2021 - 63 Qs 23/21
    nämlich der zeitnahen Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Beiordnungsantrag dienen würde (vgl. LG Aachen. Beschluss vom 15.02.2021 - 61 Qs 3/21 juris).
  • LG Stuttgart, 21.09.2021 - 9 Qs 62/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Diese Grenze ist auch dann zu beachten, wenn ihr Erreichen oder Überschreiten erst infolge einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (LG Halle, Beschl. v. 29.06.2021 - 10a Qs 61/21; LG Hannover, Beschl. v. 16.06.2021 - 63 Qs 23/21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 140 Rn. 23a m.w.N).
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