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   LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16   

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LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,54947)
LG Hannover, Entscheidung vom 17.05.2017 - 96 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,54947)
LG Hannover, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 96 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,54947)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.is (Pressebericht, 18.05.2017)

    Kriminelle Familien-Clans: Rechtsstaat in Gefahr?

  • focus.de (Pressebericht, 17.05.2017)

    Polizei verärgert über mildes Urteil gegen Libanesen-Clan

  • welt.de (Pressebericht, 17.05.2017)

    Großfamilie kommt nach Tumulten in Hameln mit Bewährung davon

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2017)

    Clan-Mitglieder vor Gericht: "Hameln soll brennen!"

Besprechungen u.ä.

  • welt.de (Pressekommentar, 17.05.2017)

    Hamelner Clan vor Gericht: Fragwürdiges Signal für alle, die die Staatsgewalt missachten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Zudem scheidet eine mittäterschaftliche Zurechnung gemäß § 25 Abs. 2 StGB aus, da die Vorschrift nur auf den Täter abstellt, der eigenhändig durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1976 - 3 StR 333/76, Rn. 3 ff., 6, juris [= BGHSt 27, 56 ff.]; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 125a Rn. 5).

    Auch kommt eine Zurechnung der durch die Mitangeklagten I. S. und B. A. S. verwirklichten Regelbeispiele nicht in Betracht, da die Regelbeispiele des § 125a Abs. 1 S. 2 StGB nur eigenhändig verwirklicht werden können (BGH, Beschl. v. 11.11.1976 - 3 StR 333/76, Rn. 3 ff., juris; vgl. auch oben V. 1. e)).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Durch dieses Ergreifen ist die von dem Regelbeispiel vorausgesetzte Gefährlichkeit bereits eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.1995 - 1 StR 126/95, Rn. 30; Krauß, in: Laufhütte u. a., Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2007, § 125a Rn. 15, juris).
  • BGH, 06.04.2009 - 5 StR 94/09

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (Subsidiaritätsklausel)

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Die Subsidiaritätsklausel des § 125 Abs. 1 Hs. 2 StGB hindert aufgrund der übereinstimmenden Strafrahmen des § 125a S. 1 StGB und des § 224 Abs. 1 Hs. 1 StGB nicht an einer tateinheitlichen Verurteilung (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 29.04.2004 - 4 StR 43/04; Beschl. v. 06.04.2009 - 5 StR 94/09; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - 4 StR 670/10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Die Subsidiaritätsklausel des § 125 Abs. 1 Hs. 2 StGB hindert aufgrund der übereinstimmenden Strafrahmen des § 125a S. 1 StGB und des § 224 Abs. 1 Hs. 1 StGB nicht an einer tateinheitlichen Verurteilung (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 29.04.2004 - 4 StR 43/04; Beschl. v. 06.04.2009 - 5 StR 94/09; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - 4 StR 670/10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88

    Bewertung der besonders schwer wiegenden Nachtat innerhalb des Regelstrafrahmens

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Nachdem die Strafe dem Rahmen des § 125a S. 1 StGB zu entnehmen war, blieb für eine eigenständige Prüfung, ob das Tatverhalten des Angeklagten als minder schwerer Fall im Sinne des § 224 Abs. 1 Hs. 2 StGB anzusehen ist, kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschl. v. 12.10.1988 - 3 StR 315/88, Rn. 5; Rissing-van Saan, in: Laufhütte u. a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 47, juris).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Ein unbenannter besonders schwerer Fall ist zu bejahen, wenn die Tat aufgrund einer Gesamtwürdigung nach dem gesamten Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente, der Täterpersönlichkeit, des Nachtatverhaltens und sonstiger Umstände in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt den benannten Regelbeispielen vergleichbar ist (st. Rspr., vgl. statt vieler BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 StR 312/99, Rn. 9, unter Verweis auf BGHSt 23, 254, 257; 29, 319, 322).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Die Subsidiaritätsklausel des § 125 Abs. 1 Hs. 2 StGB hindert aufgrund der übereinstimmenden Strafrahmen des § 125a S. 1 StGB und des § 224 Abs. 1 Hs. 1 StGB nicht an einer tateinheitlichen Verurteilung (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 29.04.2004 - 4 StR 43/04; Beschl. v. 06.04.2009 - 5 StR 94/09; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - 4 StR 670/10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Ein unbenannter besonders schwerer Fall ist zu bejahen, wenn die Tat aufgrund einer Gesamtwürdigung nach dem gesamten Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente, der Täterpersönlichkeit, des Nachtatverhaltens und sonstiger Umstände in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt den benannten Regelbeispielen vergleichbar ist (st. Rspr., vgl. statt vieler BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 StR 312/99, Rn. 9, unter Verweis auf BGHSt 23, 254, 257; 29, 319, 322).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus LG Hannover, 17.05.2017 - 96 KLs 13/16
    Ein unbenannter besonders schwerer Fall ist zu bejahen, wenn die Tat aufgrund einer Gesamtwürdigung nach dem gesamten Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente, der Täterpersönlichkeit, des Nachtatverhaltens und sonstiger Umstände in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt den benannten Regelbeispielen vergleichbar ist (st. Rspr., vgl. statt vieler BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 StR 312/99, Rn. 9, unter Verweis auf BGHSt 23, 254, 257; 29, 319, 322).
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