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   LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17   

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https://dejure.org/2018,10633
LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17 (https://dejure.org/2018,10633)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.02.2018 - 1 T 42/17 (https://dejure.org/2018,10633)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 1 T 42/17 (https://dejure.org/2018,10633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Zwangsversteigerungsverfahren: Pflichten & Haftung Verkehrswertgutachter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17
    Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05; dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).

    Neben dem Zweck der Wertermittlung und Wertfestsetzung gem. § 74 a Abs. 5 Satz 1 ZVG, einer Verschleuderung des Grundstücks entgegenzuwirken, soll es dem Bietinteressenten auch eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben, so dass das Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, alle den Grundstückswert beeinflussenden Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art sorgfältig zu ermitteln und bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2006, 1389 ff m.w.N.).

  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

    Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17
    Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05; dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).

    Mithin nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung an, dass es mit einer Herabsetzung des Verkehrswertes dem Schuldner daran gelegen sein könnte, einen zweiten Versteigerungstermin zu vermeiden (zum Ganzen vgl. BGH MDR 2004, 1023 f).

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17
    Zwar darf sich der Verkehrswertgutachter - anders als der speziell mit der Feststellung von Baumängeln beauftragte und diesbezüglich besonders sachkundige Gutachter - sich im Allgemeinen mit der Inaugenscheinnahme des Versteigerungsobjekts begnügen, muss allerdings weitere Ermittlungen zu etwaigen Mängeln anstellen oder entsprechende Hinweise geben, wenn hierzu nach den Umständen des konkreten Falls Anlass besteht (BGHZ 198, 265 ff. m.w.N.).
  • LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05

    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17
    Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05; dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).
  • LG Freiburg, 30.05.2023 - 4 T 61/23

    Kostenentscheidung für Verkehrswertbeschwerdeverfahren bei Verfolgung konträrer

    cc) Ohne Erfolg bemüht die Antragstellerin zu ihren Gunsten die Entscheidung des Landgerichts Hannover (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.02.2018 - 1 T 42/17 -, juris).
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