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LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Verfahrensgebühr, Grundgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 3 bis 8 RVG; § 56 Abs. 2 RVG; § 140 Abs. 1 StPO; Nr. 4101 VV RVG; Nr. 4107 VV RVG; Nr. 7002 VV RVG
Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Beiordnungsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Beiordnungsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17
Terminsvertreter, Gebühren
Dies würde sich in unangemessener Weise zum Nachteil des Angeklagten, der im Falle seiner Verurteilung die Verteidigergebühren zu tragen hat (§ 465 Abs. 1 StPO), oder zum Nachteil der Staatskasse, die zunächst für die Pflichtverteidigervergütung aufzukommen hat (§ 55 Abs. 1 RVG), auswirken (LG Hannover, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 33 Qs 51/15, juris). - LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/17
Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Grundgebühr
Dies würde sich in unangemessener Weise zum Nachteil des Angeklagten, der im Falle seiner Verurteilung die Verteidigergebühren zu tragen hat (§ 465 Abs. 1 StPO), oder zum Nachteil der Staatskasse, die zunächst für die Pflichtverteidigervergütung aufzukommen hat (§ 55 Abs. 1 RVG), auswirken (LG Hannover, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 33 Qs 51/15, juris).