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   LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08   

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https://dejure.org/2009,32170
LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08 (https://dejure.org/2009,32170)
LG Hannover, Entscheidung vom 27.05.2009 - 6 O 122/08 (https://dejure.org/2009,32170)
LG Hannover, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 6 O 122/08 (https://dejure.org/2009,32170)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00

    Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Ob sich aus der Versicherungsbestätigung nach der Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 2001, 75) auch eine Pflicht der Beklagten zur Information über solche Umstände - wie etwa Prämienrückstände - ergibt, die Einfluss auf das Bestehen oder die Werthaltigkeit des Entschädigungsanspruchs haben können, kann dahinstehen.
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Zudem kann der arglistig täuschende Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht mit Erfolg entgegenhalten, dieser habe seine Nachfrageobliegenheiten verletzt (vgl. Römer/Langheid a. a. O. § 22 RN 8; BGH VersR 2007, 96).
  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06

    Zahlungsansprüche gegenüber der Versicherung eines Geldtransportunternehmens

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Soweit in der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 20.09.2007 (Az. 409 O 53/06) die Auffassung vertreten wird, zu berücksichtigen sei, dass das Geld stets auf ein Konto eingezahlt worden sei, ergibt sich daraus keine andere Beurteilung.
  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 102/96

    Kein Versicherungsfall bei Herausgabe der Güter an Betrüger zu vorgespiegeltem

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Unter Verlust ist nur die Zerstörung der Güter und ihr Abhandenkommen ohne Aussicht auf Wiedererlangung zu verstehen, wobei Abhandenkommen wie bei § 935 Abs. 1 BGB der unfreiwillige Verlust des Besitzes ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1327, 1328 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Auf die Arglist kann durch Indizien geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Ferner hat das Landgericht Hildesheim aufgrund des Geständnisses des Angeklagten Weis in dem Urteil vom 23.05.2007 - 25 Kls 5413 Js 18030/06 - festgestellt, dass jedenfalls seit den 90er Jahren wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel immer wieder auf Geld der Kunden zugriff und zugreifen musste, um damit Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe zu bezahlen.
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

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