Rechtsprechung
   LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23160
LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08 (https://dejure.org/2009,23160)
LG Hannover, Entscheidung vom 28.01.2009 - 21 O 105/08 (https://dejure.org/2009,23160)
LG Hannover, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 21 O 105/08 (https://dejure.org/2009,23160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.
  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die

    Aber selbst dann, wenn man die Tätigkeit der Antragstellerin lediglich als untergeordneten, nicht erlaubnispflichtigen Hilfsdienst einstufte (zur Erlaubnispflicht von unterstützenden Tätigkeiten vgl. Postel, a.a.O., § 4 Rz. 36), liegt die - für die Anwendung des § 134 BGB sprechende - Annahme nahe, dass der mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag verfolgte einzige Vertragszweck in der Offenhaltung eines nunmehr nach § 4 Abs. 4 GlüStV ausnahmslos verbotenen Vertriebskanals besteht (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 4.5.2009, Az. 13 U 42/09, juris- Rz. 9; LG Hannover, Urteil v. 28.1.2009, Az. 21 O 105/08, Umdruck S. 6f.).
  • LG Koblenz, 17.03.2009 - 4 HKO 177/08
    Insoweit hat das Landgericht Hannover in seinem Urteil vom 15.01.2009 - 21 O 105/08 - (Anlage CBH 2) folgendes ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht