Rechtsprechung
   LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,67102
LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15 (https://dejure.org/2015,67102)
LG Hechingen, Entscheidung vom 11.12.2015 - 1 O 87/15 (https://dejure.org/2015,67102)
LG Hechingen, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 1 O 87/15 (https://dejure.org/2015,67102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,67102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschüttungen und Entnahmen als mittelbare Rückgewähr der Einlage; Persönliche Haftung des Kommanditisten; Gewährung eines Konsortialkredits zur Fremdfinanzierung der teilweisen Finanzierung des Bürokomplexes; Abtretung der Freistellungsansprüche des ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 2 InsO, § 271 BGB, § 129 HGB
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen gegen eine Kapitalanlage-Fondsgesellschaft bzw. eine Treuhandkommanditistin bei Vereinbarung eines "nicht ernsthaften Einforderns"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 100/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Solche Zahlungen stellen eine haftungsschädliche Einlagenrückgewähr dar und führen zu einer Haftung gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 73/12; Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11; Urteil vom 22.03.2011, Az. II ZR 100/09; K. Schmidt, aaO, Rn. 62 ff.): Durch die Ausschüttungen an die über die Treuhandkommanditistin beteiligten Treugeber hat die Fondsgesellschaft die Einlage im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB teilweise zurückgezahlt.

    d) Die Treuhandkommanditistin kann von der Beklagten in Höhe der vorgenommenen Ausschüttungen und Entnahmen die Freistellung von dem ihr gegenüber begründeten Anspruch aus §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB von der Beklagten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, Az. II ZR 100/09).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Erforderlich ist vielmehr der Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen, das heißt, der Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens, der damit ein Fehlverhalten des Zustellers und eine objektive Falschbeurkundung belegt in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (BGH NJW 2006, 150, 151).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    So berücksichtigt der Bundesgerichtshof eine Forderung bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO auch dann nicht, wenn rein tatsächlich - also ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - eine Stundung, ein Stillhalteabkommen bzw. ein pactum de non petendo vorliegt (vgl. BGH ZIP 2008, 420).
  • BGH, 01.07.2014 - II ZR 73/12

    Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Solche Zahlungen stellen eine haftungsschädliche Einlagenrückgewähr dar und führen zu einer Haftung gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 73/12; Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11; Urteil vom 22.03.2011, Az. II ZR 100/09; K. Schmidt, aaO, Rn. 62 ff.): Durch die Ausschüttungen an die über die Treuhandkommanditistin beteiligten Treugeber hat die Fondsgesellschaft die Einlage im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB teilweise zurückgezahlt.
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Der Fälligkeitsbegriff des § 17 Abs. 2 InsO wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere durch das Element des "ernsthaften Einforderns" charakterisiert (vgl. BGH ZIP 2008, 706; BGH ZIP 2007, 1666).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2016 - 2 O 20/15

    Entscheidungsreife eines in mündlicher Verhandlung gestellten

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Eine andere Auslegung des als Anlage K 44 vorgelegten Schreibens erscheint dem Gericht fernliegend (ebenso LG Stade, Urteil vom 24.06.2015, Az. 2 O 20/15; LG Dresden, Urteil vom 29.06.2015, Az. 4 O 3007/14).
  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Solche Zahlungen stellen eine haftungsschädliche Einlagenrückgewähr dar und führen zu einer Haftung gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 73/12; Urteil vom 12.03.2013, Az. II ZR 73/11; Urteil vom 22.03.2011, Az. II ZR 100/09; K. Schmidt, aaO, Rn. 62 ff.): Durch die Ausschüttungen an die über die Treuhandkommanditistin beteiligten Treugeber hat die Fondsgesellschaft die Einlage im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB teilweise zurückgezahlt.
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Der Fälligkeitsbegriff des § 17 Abs. 2 InsO wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere durch das Element des "ernsthaften Einforderns" charakterisiert (vgl. BGH ZIP 2008, 706; BGH ZIP 2007, 1666).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 15 U 101/08

    Kommanditistenhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Auszug aus LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
    Die Klägerin sollte gerade nicht daran gehindert sein, diese Ansprüche während der Laufzeit der Vereinbarungen geltend zu machen, sondern der unzweifelhafte Sinn der Vereinbarungen lag darin, der Treuhandkommanditistin bis zu diesem Zeitpunkt Ruhe zu verschaffen (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2009, Az. 15 U 101/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht