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LG Hechingen, 23.10.2015 - 2 O 37/14 |
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Verfahrensgang
- LG Hechingen, 23.10.2015 - 2 O 37/14
- OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15
Pflichtteilsrecht: Ermittlungspflicht des Erben hinsichtlich eventueller …
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hechingen vom 23. Oktober 2015 (2 O 37/14) wird zurückgewiesen.Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Oktober 2015 (2 O 37/14; GA 187 ff.), auf dessen Inhalt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ist zwar zulässig (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1, Abs. 2 ZPO), jedoch unbegründet.