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   LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11   

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https://dejure.org/2011,35242
LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11 (https://dejure.org/2011,35242)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 03.08.2011 - 5 O 39/11 (https://dejure.org/2011,35242)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 03. August 2011 - 5 O 39/11 (https://dejure.org/2011,35242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch auf die Straße stürzende Eiche, deren Krankheitszeichen (Befall mit Brandkrustenpilz) jedenfalls nach Beiseiteschieben von Blattwerk erkennbar gewesen wären

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufgrund nicht ausreichender Überprüfung der Standfestigkeit einer umgestürzten Eiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrG § 13
    Schadenersatz aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aufgrund nicht ausreichender Überprüfung der Standfestigkeit einer umgestürzten Eiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die umgestürzte Eiche und die Verkehrssicherungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11
    Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar (BGH MDR 2010, 625).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11
    Die Zinsen "ab Rechtshängigkeit" laufen entsprechend § 187 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 1990, 518 [519]).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11
    Verantwortlich für solche Schäden kann hingegen sehr wohl sein, wer eine gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko zusätzliche Gefahr verursacht (vgl. BGH NJW 1986, 1865).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11
    Er hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um ihre Schädigung möglichst zu verhindern (BGH NJW-RR 2003, 1459 mit weiteren Nachweisen).
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