Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38544
LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19 (https://dejure.org/2019,38544)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 06.11.2019 - 5 O 32/19 (https://dejure.org/2019,38544)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 06. November 2019 - 5 O 32/19 (https://dejure.org/2019,38544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,38544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 723 S 3 Nr 1 BGB, § 737 S 1 BGB
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Konkludente Fortführungsvereinbarung einer Gesellschaft zur Herausgabe einer juristischen Fachzeitschrift; Gesellschafterausschluss aus wichtigem Grund wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an das Finanzamt; Bestehen eines ...

  • uni-hamburg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zulässig, wenn eine Vereinbarung der Parteien in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (BGH NJW 1982, 2184 [2185]).

    Jedenfalls steht auch nicht fest, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGH NJW 1982, 2184 [2185]), denn dass es beim gesetzlichen Regelfall und damit einer (erwartbar geringen) Abfindung als Ausgleich für unter Umständen langjährige Tätigkeit bleiben sollte, erscheint aus den genannten Gründen auch nicht als treuwidrig und unangemessen.

  • BGH, 20.12.1962 - II ZR 79/61

    Gleichwertigkeit der eingebrachten Gegenstände als Geschäftsgrundlage eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    (4) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492]), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).

    Auch im Streitfall gilt, dass das tatsächliche Verhalten der Parteien in der zurückliegenden Zeit "mehr als alles andere" zeigt, dass "die menschlichen und geschäftlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sind" (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26).

  • BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98

    Außerordentliche Kündigung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    (4) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492]), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).

    (4) Dass sich der Kläger einerseits und seine Mitherausgeber andererseits bei der Entscheidung über seinen Ausschluss unversöhnlich und ohne Aussicht auf Besserung gegenüberstanden, zeigt sich auch aus dem weiteren Gang der Ereignisse, der für den seinerzeitigen Zustand indizielle Wirkung (BGH NJW 2000, 3491 [3492]) hat.

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 81/96

    Ausschluß oder Beschränkung einer Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Freiheit des Ausgeschiedenen durch den Ausschluss einer Abfindung nicht beeinträchtigt wird (BGH NZG 1998, 25 [26]).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Die Normen des dispositiven Gesetzesrechts gehen der ergänzenden Vertragsauslegung vor (BGH NJW 1984, 1177 [1178]), mithin auch die nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich anwendbare Regelung des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 7 U 149/18

    Heribert Hirte

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens ? LG Heidelberg Az. 5 O 226/17 und OLG Karlsruhe Az. 7 U 149/18 ? waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    (4) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492]), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).
  • BGH, 12.07.2016 - II ZR 74/14

    Rechtanwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft: Anspruchsgegner

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Die Pflicht zur Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz trifft nicht nur die jeweiligen Gesellschaften, gegen die sich allerdings auch der Abfindungsanspruch primär richtet (BGH NJW 2016, 3597), sondern als vertretbare Handlung analog § 128 HGB ebenso deren Gesellschafter (vgl. BGH NJW 2009, 431 [433]).
  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    Die Pflicht zur Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz trifft nicht nur die jeweiligen Gesellschaften, gegen die sich allerdings auch der Abfindungsanspruch primär richtet (BGH NJW 2016, 3597), sondern als vertretbare Handlung analog § 128 HGB ebenso deren Gesellschafter (vgl. BGH NJW 2009, 431 [433]).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2014 - 19 U 20/14

    BGB-Gesellschaft: Voraussetzungen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus

    Auszug aus LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19
    (1) Hiergegen beruft sich der Kläger ohne Erfolg auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 12. Juni 2014 - 19 U 20/14 -.
  • BGH, 10.06.1996 - II ZR 102/95

    Kündigung einer Rechtsanwaltssozietät aus wichtigem Grunde

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 38/14

    Jagdpachtvertrag und BGB-Gesellschaft der Mitpächter

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19

    Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

    Die Berufung des Klägers sowie die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 06. November 2019 - 5 O 32/19 - werden zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 13 K 2104/18

    Keine Gewinnerzielungsabsicht des Herausgeberkreises wissenschaftlicher

    Die vom Kläger angestrengte Klage gegen seinen Ausschluss aus dem Herausgeberkreis ist durch Teilurteil des Landgerichts Heidelberg vom 06.11.2019 - 5 O 32/19 (Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht - ZinsO - 2020, 109) abgewiesen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht