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   LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20   

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LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20 (https://dejure.org/2021,55630)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07.05.2021 - 2 O 371/20 (https://dejure.org/2021,55630)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - 2 O 371/20 (https://dejure.org/2021,55630)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfrage der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit der Umwandlung zweier fondsgebundener Lebensversicherungen in pfändungsgeschützte Versicherungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 7 U 184/11

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Umwandlung einer Lebensversicherung

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20
    aa) Allerdings handelt es sich bei der Umwandlung nach § 167 VVG um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 132 InsO, welches nach dem Eingang des Eröffnungsantrages am 21.06.2017 vorgenommen wurde und eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung darstellt, weil die sonst massezugehörigen Rückkaufswerte der Versicherungen der Insolvenzmasse durch die Umwandlung entzogen wurden (so auch OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2011 - 7 U 184/11).

    Während dies instanzgerichtlich teilweise bejaht wird (AG Köln, Urt. V. 31.5.2012 130 C 25/12, NZI 2012, 615), spricht sich die einzige ersichtliche obergerichtliche Entscheidung dagegen aus (OLG Stuttgart 15.12.2011 7 U 184/11, NZI 2012, 250).

    Ein Vermögenszufluss an die Beklagte ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt, was aber grundsätzlich Voraussetzung der Anfechtungstatbestände der §§ 132, 133 InsO ist (OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2011 - 7 U 184/11 m.w.N.).

  • AG Köln, 31.05.2012 - 130 C 25/12

    Nach Insolvenzeröffnung erfolgte Umwandlung fondsgebundener Rentenversicherung in

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20
    Während dies instanzgerichtlich teilweise bejaht wird (AG Köln, Urt. V. 31.5.2012 130 C 25/12, NZI 2012, 615), spricht sich die einzige ersichtliche obergerichtliche Entscheidung dagegen aus (OLG Stuttgart 15.12.2011 7 U 184/11, NZI 2012, 250).

    Entgegen der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (AG Köln, Urt. v. 31.5. 2012 - 130 C 25/12) steht dem aus hiesiger Sicht auch nicht entgegen, dass der damalige Gesetzgeber Änderungen der §§ 129 ff. InsO zu Gunsten der Sozialversicherungsträger bewusst fallengelassen hat (hierzu Stöber , NJW 2007, 1242, 1246 m.w.N.).

    Entscheidend erscheint allerdings, dass es der gesetzgeberischen Entscheidung für einen Schutz der privaten Altersvorsorgerückstellungen - auch mit der Zielrichtung der Entlastung der Sozialkassen - widerspräche, machte man die Insolvenzfestigkeit dieses Schutzes davon abhängig, wann die Umwandlung vorgenommen wurde (a.A. AG Köln, Urt. v. 31.5. 2012 - 130 C 25/12 m.w.N.).

  • KG, 15.11.2011 - 6 U 7/11

    Renten- und Lebensversicherungsaltersvorsorgevertrag: Voraussetzung für eine

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20
    Die Umwandlung der Versicherungsverträge, stellt sich aus der Sicht der Beklagten wirtschaftlich als eine einseitig motivierte Modifikation der Verträge durch den Versicherungsnehmer dar, dem auf der Seite der Beklagten keine Vermögensmehrung gegenübersteht (vgl. KG, Urteil vom 15.11.2011 - 6 U 7/11).
  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn einer Zuwendung des Insolvenzschuldners nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine synallagmatische Gegenleistung des Zuwendungsempfängers gegenübersteht (vgl. nur BGH VersR 2011, 887; BGH ZIP 2001, 1248), wenn also ein Vermögenswert die Zugriffsmasse der Gläubiger zugunsten eines Dritten verlässt, ohne dass zugleich ein vergleichbarer Vermögenswert zur Masse zurückfließt.
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10

    Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.05.2021 - 2 O 371/20
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn einer Zuwendung des Insolvenzschuldners nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine synallagmatische Gegenleistung des Zuwendungsempfängers gegenübersteht (vgl. nur BGH VersR 2011, 887; BGH ZIP 2001, 1248), wenn also ein Vermögenswert die Zugriffsmasse der Gläubiger zugunsten eines Dritten verlässt, ohne dass zugleich ein vergleichbarer Vermögenswert zur Masse zurückfließt.
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2022 - 3 U 30/21

    Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.05.2021, Az. 2 O 371/20, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 07.05.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Heidelberg, Az.: 2 O 371/20, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 6.609,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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