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   LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96   

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https://dejure.org/1996,5951
LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96 (https://dejure.org/1996,5951)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08.11.1996 - 5 S 95/96 (https://dejure.org/1996,5951)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08. November 1996 - 5 S 95/96 (https://dejure.org/1996,5951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notmaßnahmen; Warmwasserversorgung; Mängelanzeige; Reparaturmaßnahmen; Kostenersatz; Vorbehalt; Gewährleistungsrechte; Aufrechnung; Aufrechnungsbeschränkung; Mietminderung; Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderungen aus Mietverhältnis - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur durch Mietvertragspartei - unwirksame Reparaturkostenklausel - unwirksame Fristsetzung bei Geltendmachung der Mietminderung - Mietminderung bei Teilausfall der Warmwasserversorgung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    "Im Einzelnen ausgehandelt" sind Vertragsbedingungen aber erst dann, wenn der Verwender dem Vertragspartner seine Verhandlungsbereitschaft unzweideutig erklärt hat, diese ernsthaft ist, der Vertragspartner die Verhandlungsbereitschaft erkennt und sich diese in einem wirklichen Aushandeln der Bedingungen auch konkretisiert hat (st. Rechtsprechung, z.B. BGH, NJW 1977, 624 m.w.N.; 1982, 2309).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die genannte Klausel gemäß §§ 9, 11 Nr. 2, 3 AGBG insgesamt unwirksam ist, wie das Landgericht Mannheim (WuM 1987, 317 ) unter unzutreffender Verweisung auf BGH (NJW 1982, 2309) meint, oder ob die Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit, die per se nicht unter das Verbot des § 11 Nr. 3 AGBG fällt (Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG , 7. Aufl., § 11 Nr. 3 AGBG , Rdn. 8; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdn. I, 366, 383; Rdn. III 131), bei anzunehmender Teilbarkeit der Formularklausel wirksam ist (Sternel, aaO., Rdn. III 125 m.w.N.).

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    Nach heute h. M. verstößt eine generelle Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Wohnraummieter in Formularverträgen gegen § 9 AGBG in Verbindung mit § 536 BGB , sodass solche Klauseln nur zugelassen werden können, wenn sie eine Obergrenze für die einzelnen Reparaturen und eine Höchstgrenze für die Gesamtbelastung des Mieters in jedem Jahr vorsehen (vgl. BGH, NJW 1989, 2247 ; 1992, 1759 ; Staudinger/Emmerich, BGB , 13. Bearb. 1995, §§ 535, 536, Rdn. 257 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    Dies bedeutet, dass der Mieter, der die zusätzliche, nicht geschuldete Sicherheitsleistung bereits erbracht hat, sie gemäß §§ 812 Abs. 1, 134, 138 BGB kondizieren kann (BGH, NJW 1988, 1853 ; Emmerich, aaO., § 550 b Rdn. 14, 15, 18 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    Nach heute h. M. verstößt eine generelle Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Wohnraummieter in Formularverträgen gegen § 9 AGBG in Verbindung mit § 536 BGB , sodass solche Klauseln nur zugelassen werden können, wenn sie eine Obergrenze für die einzelnen Reparaturen und eine Höchstgrenze für die Gesamtbelastung des Mieters in jedem Jahr vorsehen (vgl. BGH, NJW 1989, 2247 ; 1992, 1759 ; Staudinger/Emmerich, BGB , 13. Bearb. 1995, §§ 535, 536, Rdn. 257 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    "Im Einzelnen ausgehandelt" sind Vertragsbedingungen aber erst dann, wenn der Verwender dem Vertragspartner seine Verhandlungsbereitschaft unzweideutig erklärt hat, diese ernsthaft ist, der Vertragspartner die Verhandlungsbereitschaft erkennt und sich diese in einem wirklichen Aushandeln der Bedingungen auch konkretisiert hat (st. Rechtsprechung, z.B. BGH, NJW 1977, 624 m.w.N.; 1982, 2309).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    In solchen Fällen verliert der Mieter in der Regel seine gesamten Gewährleistungsrechte für Vergangenheit und Zukunft (BGH, WuM 1992, 313 ; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Rdn. III B. Rdn. 1413 mit zahlr. Nachw.).
  • LG Mannheim, 08.10.1986 - 4 S 9/86
    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die genannte Klausel gemäß §§ 9, 11 Nr. 2, 3 AGBG insgesamt unwirksam ist, wie das Landgericht Mannheim (WuM 1987, 317 ) unter unzutreffender Verweisung auf BGH (NJW 1982, 2309) meint, oder ob die Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit, die per se nicht unter das Verbot des § 11 Nr. 3 AGBG fällt (Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG , 7. Aufl., § 11 Nr. 3 AGBG , Rdn. 8; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdn. I, 366, 383; Rdn. III 131), bei anzunehmender Teilbarkeit der Formularklausel wirksam ist (Sternel, aaO., Rdn. III 125 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    aa) Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht ist die Vereinbarung über die Sicherheitsleistung nur insoweit unwirksam, als sie das nach § 551 Abs. 1 BGB höchstzulässige Maß überschreitet (OLG Hamburg ZMR 2001, 887 mit zust. Anm. Schläger; LG Heidelberg WuM 1997, 42, 44; LG Kassel WuM 1997, 555; v. Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 756, 756 a; Lammel, aaO Rdnr. 23, 86; MünchKommBGB/Voelskow, 3. Aufl., § 550 b Rdnr. 7a; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 551 Rdnr. 9; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 551 Rdnr. 39, 61; Staudinger/Emmerich, aaO Rdnr. 11, vgl. aber Rdnr. 34; Sternel, aaO Rdnr. 246; Wiek, WuM 2003, 497, 498; a.A. Börstinghaus, MDR 1999, 965 f.; Graf v. Westphalen/Drettmann, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke: Wohnraummiete, Rdnr. 174).
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