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   LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18 KfH   

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LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18 KfH (https://dejure.org/2018,32537)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09.05.2018 - 12 O 19/18 KfH (https://dejure.org/2018,32537)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 12 O 19/18 KfH (https://dejure.org/2018,32537)
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  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 322/13

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils: Nichtigkeit eines Beschlusses der

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Erscheinen beide Gesellschafter, die jeweils bereits nach § 12 Abs. 4 Satz 2 GV einem Stimmverbot hinsichtlich der Einziehung ihrer eigenen Anteile unterliegen (vgl. i.Ü.: BGH, Urteil vom 2.12.2014, II ZR 322/13, BGHZ 203, 303 Rn 16ff), und wird die Einziehung des einen Gesellschaftsanteils vor der anderen behandelt und beschlossen, wird die Einziehung dem von der Einziehung betroffenen anwesenden Gesellschafter gegenüber sofort wirksam.

    Zurecht weist die Verfügungsbeklagte darauf hin, dass die Einziehung mit ihrer Bekanntgabe an die Verfügungsklägerin vollzogen und nach Einreichung der geänderten Gesellschafterliste keine weiteren Maßnahmen zu ihrer Umsetzung mehr nötig sind (BGHZ 203, 303, Rn 25ff.).

    Auch die Umsetzung des Übereinstimmungsgebots des § 5 GmbHG ist ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der Einziehung (BGHZ 203, 303, Rn 25ff.).

  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Eine einstweilige Verfügung auf Untersagung der Einreichung einer geänderten Liste ist zulässig und ggf. bei Vorliegen auch eines Verfügungsgrundes begründet (BGH, Urteil vom 17.12.2013, II ZR 21/12, GmbHR 2014, 198).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Verfügungsgrund erforderlich (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - II ZR 21/12 Rn 39) und genügt nicht, wie bei der Eintragung einer Vormerkung (§ 885 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder eines Widerspruchs (§ 899 Abs. 2 Satz 2 BGB) das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs (vgl. hierzu für § 16 Abs. 3: Lieder, GmbHR 2016, 271, 277).

  • KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Dies ist dann der Fall, wenn ohne Suspendierung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksamen oder für unwirksam zu erklärenden Beschlusses konkrete wesentliche und nicht wieder gut zu machende Nachteile drohen (KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, ZIP 2016, 1166 Rn 31).

    Es ist daher auch hinreichend glaubhaft, dass sie als formale Gesellschafterin nach § 16 Abs. 1 GmbHG eine weitere Beeinträchtigung ihrer Rechte verhindern kann (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, GmbHR 2016, 416 Rn 35).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Ein Unterlassungsantrag muss nämlich so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, Urteil vom 13. März 2003, I ZR 143/00, NJW 2003, 3046 Erbenermittler ).
  • OLG München, 17.07.2015 - 14 W 1132/15

    Keine nochmalige Änderung der Gesellschafterliste ohne erneute Veränderung

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    a) Für einen solchen Anspruch ist trotz der in § 40 Abs. 1 GmbHG niedergelegten Handlungspflicht des Geschäftsführers die Gesellschaft passivlegitimiert (BT-Drucks. 16/6140, S. 38; OLG München, Beschluss vom 17.7.2015, 14 W 1132/15, ZIP 2015, 2420, 2421), weil zu ihr das Mitgliedschaftsverhältnis besteht, aus dem der Anspruch erwächst.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 20 W 269/16

    Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung zum Amtslöschungsverfahren vor

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Allerdings begründet § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG eine relative und formale Rechtsstellung des Gesellschafters, wobei dahinstehen kann, ob dies im Wege der gesetzlichen Fiktion oder der unwiderleglichen Vermutung geschieht (hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.11.2016, 20 W 269/16, ZIP 2017, 1273, 1275 mwN).
  • OLG Bremen, 21.10.2011 - 2 U 43/11

    Rechtsfolgen erfolgreicher Anfechtung der Veräußerung eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Danach muss die Gesellschaft den Eingetragenen sogar dann als Gesellschafter behandeln, wenn sie seine fehlende materielle Berechtigung kennt (OLG Frankfurt aaO; OLG Bremen, Urteil vom 21.10.2011, 2 U 43/11, GmbHR 2012, 687, 688).
  • OLG München, 08.10.1993 - 23 U 3365/93

    Formunwirksamkeit eines Vergleiches zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH über

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2018 - 12 O 19/18
    Es wäre eine Auflösungsklage geboten gewesen (OLG München, Urteil vom 8.10.1993, 23 U 3365/93, juris Rn 25).
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