Rechtsprechung
LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine für von der Suchmaschine angezeigte Links zu Internetseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Google haftet in Suchergebnissen für Links mit das Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalten nach erfolgloser Benachrichtigung
- JurPC
Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine für angezeigte Links zu Internetseiten mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung der Internet-Suchmaschine "Google" auf Entfernung von Links zu einer Internetseite
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Internet-Suchmaschine "Google" auf Entfernung von Links zu einer Internetseite
- suchmaschinen-und-recht.de
Google haftet ab Kenntnis auf Unterlassung und Schadensersatz für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 TMG, § 10 Abs 1 TMG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG
Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine: Anzeige von Links durch die Suchmaschine zu Internetseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Google haftet für rechtswidrige Links in Suchergebnis
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Google muss persönlichkeitsrechtsverletzende Snippets entfernen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung der Internet-Suchmaschine "Google" auf Entfernung von Links zu einer Internetseite
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung der Internet-Suchmaschine "Google" auf Entfernung von Links zu einer Internetseite
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google haftet für rechtswidrige Links im Suchmaschinen-Index auf Unterlassung und Schadensersatz
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn von einer Internet-Suchmaschine Links zu Internetseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten angezeigt werden
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Google & Co. haften für Persönlichkeitsrechtsverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung der Suchmaschine für Links in der Trefferliste
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Google muss Link auf persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalt einer Internetseite entfernen - Pflicht zur Verhinderung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die in der Ergebnisliste angezeigte Treffer
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung der Internet-Suchmaschine "Google" auf Entfernung von Links zu einer Internetseite
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
- OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
- BGH, 23.10.2018 - VI ZR 35/17
Papierfundstellen
- MMR 2015, 348
- K&R 2015, 277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
Auszug aus LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Rahmen des § 32 ZPO ist nach der Rechtsprechung des BGH weiterhin erforderlich, dass die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen (BGHZ 197, 213 Rn 7, zitiert nach Juris).Hier wird die Achtung der in Deutschland wohnhaften Klägerin Ziffer 2 gestört bzw. gefährdet (vgl. BGHZ 197, 213 Rn 10, zitiert nach Juris).
Ebenso ist Verschulden nicht erforderlich (BGHZ 197, 213 Rn 24, zitiert nach Juris).
Die Verantwortlichkeit der Beklagten ist im Streitfall im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als im Fall der von der Suchmaschine der Beklagten bei Eingabe eines Suchbegriffs angezeigten ergänzenden Suchvorschläge (vgl. BGHZ 197, 213).
- EuGH, 13.05.2014 - C-131/12
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …
Auszug aus LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
Wie der EuGH in seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (Az.: C-131/12) festgestellt hat, stellt die Erhebung und Bereitstellung von personenbezogenen Daten in Form einer von einer Suchmaschine erstellten Ergebnisliste eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. b der genannten Richtlinie dar und ist der Betreiber einer Suchmaschine als Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d dieser Richtlinie anzusehen.Im Rahmen der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen von Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie ist nach der Entscheidung des EuGH vom 13.05.2014 (Az.: C-131/12) stets konkret zu prüfen, ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, was dann nicht der Fall wäre, wenn sich aus besonderen Gründen - wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben - ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
Unter diesen Umständen steht das schutzwürdige Interesse der Autoren des in Rede stehenden Artikels an der Verbreitung des Inhalts und das der Öffentlichkeit an den mitgeteilten Informationen außer Verhältnis zu dem Persönlichkeitsschaden, den der Artikel anzurichten droht (vgl. auch BGH NJW 2013, 1681 Rn 29, zitiert nach Juris). - BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10
Kreditkontrolle
Auszug aus LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
Vielmehr ist die in der Anzeige des Links zu dem Artikel "(HD) Outing von Y am S." liegende Verletzungshandlung von den Klageanträgen Ziffer 1 und 2 als Minus umfasst (vgl. auch BGH NJW 2012, 1589 Rn 16, zitiert nach Juris). - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13
Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 TMG kann die Beklagte sich schon deswegen nicht berufen, weil diese gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG nicht für Unterlassungsansprüche gilt (vgl. BGHZ 191, 219 Rn 19, zitiert nach Juris).
- OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
Google muss verletzenden Link nicht löschen
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 09.12.2014 - 2 O 162/13 -, berichtigt mit Beschluss vom 12.2.2015, im Kostenpunkt aufgehoben und - soweit darin zu Lasten der Beklagten erkannt wird - wie folgt abgeändert:.Das Landgericht, auf dessen Entscheidung wegen der Feststellungen und aller Einzelheiten - auch hinsichtlich der Kostenentscheidung - verwiesen wird (veröffentlicht u.a. in CR 2015, 326), hat wie folgt entschieden:.