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   LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22   

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https://dejure.org/2022,29919
LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22 (https://dejure.org/2022,29919)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13.10.2022 - 5 S 16/22 (https://dejure.org/2022,29919)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 5 S 16/22 (https://dejure.org/2022,29919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Miete zum vorübergehenden Gebraucht benötigt besonderen Anlass

  • mietrechtsiegen.de

    Voraussetzungen einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 549 Abs 2 Nr 1 BGB, § 549 Abs 3 BGB
    Voraussetzungen einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorübergehender Gebrauch setzt besonderen Wohnbedarf voraus

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfall des Kündigungsschutzes wegen vorübergehenden Wohnbedarfs bei befristeter Vermietung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorübergehender Gebrauch setzt besonderen Wohnbedarf voraus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.11.1990 - 20 REMiet 3/90

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Mietverträgen; Rechtmäßigkeit eines auf die

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22
    Nur im ersteren Fall liegt ein Mietverhältnis zu vorübergehendem Gebrauch vor (so zur identischen Vorgängernorm § 564b Abs. 7 Ziff. 1 BGB a.F.: OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 268 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm NJW 1981, 290; LG Berlin ZMR 2020, 397).

    Hier war jedoch durch die Verlängerungsklausel von vornherein eine Mietdauer über drei Monate hinaus auf unbestimmte Zeit angelegt (zum nicht mehr vorübergehenden Gebrauch bei Kettenmietverträgen vgl. auch Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter a.a.O.; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 268).

  • AG Heidelberg, 01.03.2022 - 21 C 177/21

    Wurde Befristungsklausel nur "pro forma" in den Mietvertrag aufgenommen?

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2022 - 21 C 177/21 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2022 - 21 C 177/21 - abzuweisen.

  • OLG Hamm, 31.10.1980 - 4 REMiet 1/80
    Auszug aus LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22
    Nur im ersteren Fall liegt ein Mietverhältnis zu vorübergehendem Gebrauch vor (so zur identischen Vorgängernorm § 564b Abs. 7 Ziff. 1 BGB a.F.: OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 268 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm NJW 1981, 290; LG Berlin ZMR 2020, 397).
  • LG Stuttgart, 27.12.1994 - 10 T 593/94
    Auszug aus LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22
    Erforderlich wären dazu jedoch nach § 573 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 BGB konkrete Angaben im Kündigungsschreiben über den Mindererlös im Falle vermieteten Verkaufs (LG Stuttgart BeckRS 1994, 10839 Rn. 9; Schmidt-Futterer/Blank/Börstinghaus, 15. Aufl., § 573 BGB Rn. 263 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 92/11

    Zum Kündigungsschutz von Studentenzimmern

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22
    Der Ausschluss des Mieterschutzes nach § 549 Abs. 3 BGB setzt voraus, dass die Vermietung nach einem "sozialen Rotationsprinzip" erfolgt, dem ein die Gleichbehandlung aller Bewerber wahrendes Konzept zugrunde liegt, welches sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Rechtsnormen, entsprechender Selbstbindung oder jedenfalls konstanter tatsächlicher Übung ergibt (BGH NJW 2012, 2881).
  • LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22

    Einstweiliger Rechtsschutz: Dringlichkeitsschädliches Prozessverhalten;

    Sie ist durch Eigentumserwerb nach § 566 Abs. 1 BGB in den mit der früheren Eigentümerin geschlossenen Mietvertrag auf Vermieterseite eingetreten; der Mietvertrag war auch nicht wirksam beendet (s. Vorprozess LG Heidelberg 5 S 16/22).

    Insoweit steht einem Verfügungsanspruch schon das vorläufig vollstreckbare Räumungsurteil aus dem Vorprozess (LG Heidelberg 5 S 16/22) entgegen.

    So liegt es hier: Im Vorprozess (5 S 16/22) hat die Kammer durch vorläufig vollstreckbares Berufungsurteil vom 12.10.2022 die hiesige Klägerin zur Räumung und Herausgabe des streitgegenständlichen Clubraums an die frühere Eigentümerin und Vermieterin verurteilt.

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