Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 14.02.2014 - 5 O 275/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6232
LG Heidelberg, 14.02.2014 - 5 O 275/13 (https://dejure.org/2014,6232)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14.02.2014 - 5 O 275/13 (https://dejure.org/2014,6232)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 5 O 275/13 (https://dejure.org/2014,6232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verweis eines Rechtsstreits nach erfolgter Fürunzuständig-Erklärung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1357 Abs 1 S 2 BGB, § 29 Abs 1 ZPO
    Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes: Inanspruchnahme für Krankenhausbehandlungskosten des Ehegatten auf der Grundlage der familienrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verweis eines Rechtsstreits nach erfolgter Erklärung der Unzuständigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei einer Klage gegen Ehefrau wegen Behandlungskosten für verstorbenen Ehemann - Gerichtstand einer Zahlungsklage im Rahmen der Mithaftung des Ehegatten aus § 1357 BGB bestimmt sich nicht nach § 29 ZPO

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 777
  • FamRZ 2014, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.02.2014 - 5 O 275/13
    Dies gilt umso mehr, als der Bundesgerichtshof den in eben diesem Hauptverhältnis am Sitz der Klinik lokalisierten Gerichtsstand einzig auf in dem Patientenverhältnis wurzelnde Umstände stützt, namentlich auf den am Ort der Klinik belegenen Schwerpunkt der dem Patienten zu erbringenden Leistung, der dort erforderlichen Mitwirkung des Patienten und die Bindung der gesamten Vertragsdurchführung an dessen persönliche Anwesenheit im Krankenhaus (BGH, Vers.-Urt. v. 08.12.2011 - III ZR 114/11, NJW 2012, 860 Tz. 18).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.02.2014 - 5 O 275/13
    Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.02.1996 - XII ZR 181/93 (NJW 1996, 1411) ist hiervon jedoch nicht auszugehen; namentlich hat sich der BGH hier dagegen ausgesprochen, den Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes auf gesetzliche Haftungstatbestände - etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung - anzuwenden und hat dies im konkreten Fall für eine Verpflichtung aus Verlöbnis abgelehnt, da dies aufgrund seiner besonderen Rechtsnatur einer schuldrechtlichen Vereinbarung nicht gleichgesetzt werden könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht