Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 14.07.2017 - 3 O 337/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25171
LG Heidelberg, 14.07.2017 - 3 O 337/16 (https://dejure.org/2017,25171)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14.07.2017 - 3 O 337/16 (https://dejure.org/2017,25171)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 3 O 337/16 (https://dejure.org/2017,25171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.07.2017 - 3 O 337/16
    Die gerichtliche Nachprüfung einer verbandsinternen Streitigkeit ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, so dass ein Mitglied zunächst auf das vereinsinterne Verfahren zu verweisen ist, es sei denn, dies wäre ihm im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht zuzumuten (vgl. BGH, Urt. vom 06.03.1967, Az. II ZR 231/64 in NJW 1967, 1268, 1269).

    Jedoch verbindet die Satzungsbestimmung den Ablauf der - vom Beklagten - nicht genutzten Rechtsmittelfrist bereits nicht mit der Rechtsfolge, dass hierdurch ein Rechtsverlust eintritt (vgl. BGH, Urt. vom 06.03.1967, Az. II ZR 231/64 in NJW 1967, 1268 ff 1269).

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.07.2017 - 3 O 337/16
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Grundzüge der Beitragspflichten in der Satzung aufgenommen werden (vgl. BGH, Urt. vom 24.10.1988, Az. II ZR 311/87 in juris, Rn. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH erfolgt jedoch eine Inhaltskontrolle von Satzungen bei Vereinen mit überragender Machtstellung (vgl. BGH, 2. Zs., Urteil vom 24.10.1988, Az. II ZR 311/87 in juris, Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.07.2017 - 3 O 337/16
    Es muss zu erwarten sein, dass der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung mit dem Mandanten unter Hinweis auf die möglicherweise anfallenden zusätzlichen Kosten Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. OLG Frankfurt, 23. ZS, Urteil vom 20.07.2012, AZ. 23 U 166/11 in juris. Rn. 55).
  • AG Ahlen, 21.12.2017 - 30 C 244/17

    Anspruch eines Tennisvereins auf Zahlung von offenen Abgeltungsbeträgen

    Es bleibt vielmehr die freie Entscheidung jedes Mitglieds, sich mehr oder weniger oder auch garnicht zu betätigen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 14.07.2017, 3 O 337/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht